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Busse für Biel und Gérard Scheidegger
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06.04.2009

Busse für Biel und Gérard Scheidegger

Autor: Medienmitteilung


Der Einzelrichter hat den EHC Biel sowie Gérard Scheidegger vom Lausanne HC gebüsst.

Der Einzelrichter hat die EHC Biel Holding AG wegen Nichtnachkommens der im Reglement Ordnung und Sicherheit in Artikel 5, Abs. 2 und 5 statuierten Pflicht anlässlich des Play-out-Finalspiels zwischen dem EHC Biel und dem HC Ambri-Piotta vom 26. März 2009 mit einer Busse von CHF 1500 belegt.

In seiner Begründung hält der Einzelrichter fest, dass gemäss Artikel 5 Abs. 2 im Reglement Ordnung und Sicherheit Spieler, Schiedsrichter und Offizielle jederzeit vor Übergriffen durch Zuschauer zu schützen sind und dass gemäss Art. 5 Abs. 5 der Heimclub für ungebührliches Verhalten von Zuschauern mit Sanktionen zu bestrafen sei. Die Schiedsrichter hätten einen unbedingten Anspruch auf ein höchstes Mass an Sicherheit, so dass Attacken in jeglicher Form (auch solche durch Bespritzen mit Flüssigkeiten) nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden. Die EHC Biel AG als Veranstalterin hätte zum Schutz der Schiedsrichter alle erdenklichen Massnahmen vorkehren müssen. Der Schutz sei im konkreten Fall eindeutig nicht gewährleistet gewesen.

Das Verschulden der EHC Biel AG wiege noch eher leicht. In erster Linie sei in diesem konkreten Fall nicht das Verhalten des Sicherheitsdienstes zu beanstanden, sondern die Tatsache, dass die Schiedsrichter in diesem Stadion offenbar nicht ausreichend geschützt sind und sich erniedrigen lassen müssen.

Der Geschäftsführer der Lausanne HC, Gérard Scheidegger, ist für den verbalen Disput mit Beat Marti von der Schiedsrichter-Abteilung im Nachgang des Ligaqualifikationsspiels zwischen dem EHC Biel und dem Lausanne HC vom 31. März 2009 mit CHF 500 gebüsst worden.

Nach Auffassung des Einzelrichters sei das Verhalten als ebenso ungebührlich wie unsportlich sowie den Geboten der Fairness widersprechend und demnach als Verstoss gegen Art. 88 Rechtspflegereglement (Verhaltensgrundsätze) zu bezeichnen. Das Verschulden wiege noch eher leicht. Der Sportmanager der Lausanne HC SA sei offenbar nicht in der Lage gewesen, seine Emotionen unter Kontrolle zu halten. Der Auftritt Scheideggers gegenüber einem Funktionär sei aber in seiner Gesamtheit unangebracht gewesen.

Gegen beide Entscheide kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht SIHA eingereicht werden.
(HockeyFans.ch)

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