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Mini-News Biel: Teurer Truttmann-Transfer |
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07.04.2009 | |
Biel: Teurer Truttmann-TransferAutor: MedienmitteilungDie EHC Biel Holding AG muss für den Clubwechsel von Marco Truttmann vom HC Thurgau zum EHC Biel eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 200 000 Franken leisten. Marco Truttmann wechselte auf die Saison 2008/09 hin vom HC Thurgau zum EHC Biel und erhielt mit Entscheid vom 5. September 2008 vom Einzelrichter Clubwechsel im beschleunigten Verfahren eine Spielberechtigung für die Teilnahme mit dem EHC Biel am Meisterschaftsbetrieb der National League A. Das mit diesem Entscheid abgeschlossene ordentliche Verfahren regelte ausschliesslich die Schadenersatzforderung der Thurgauer Eishockey AG. Das Beweisverfahren hat ergeben, dass die Thurgauer Eishockey AG den Betrieb "HC Thurgau" von der Hockey Bodensee Euregio AG übernommen und weitergeführt hat. Der Arbeitsvertrag des Spielers Marco Truttmann ist deshalb gemäss Art. 333 OR auf die Thurgauer Eishockey AG übergegangen. Dass der Spieler Marco Truttmann von der alten Trägerschaft freigegeben worden wäre (Zustimmung zur Auflösung des Arbeitsvertrages) hat sich ebenso wenig beweisen lassen, wie dass der Spieler rechtzeitig erklärt hätte, dass er mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden wäre. Marco Truttmann hatte damit einen weiterlaufenden, für die Saison 2008/2009 gültigen Vertrag mit dem HC Thurgau. Der Spieler Marco Truttmann hat am 16. April 2008 einen neuen Arbeitsvertrag mit der EHC Biel Holding AG unterzeichnet. Damit hat er im Sinne von Art. 3 Clubwechsel-Reglement respektive Art. 29 RR ein weiterlaufendes Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet, um einen neuen Arbeitsvertrag abzuschliessen. Damit ist eine Schadenersatzzahlung an den abgebenden Club geschuldet. Da sich der Sachverhalt vor Inkrafttreten des neuen RR verwirklicht hat, ist noch Art. 3 Clubwechsel-Reglement anwendbar, wonach die Schadenersatzsumme für einen Spieler aus der National League B 200 000 Franken beträgt. Für eine höhere Schadenersatzsumme wie auch für die Bezahlung von 7.6 Prozent Mehrwertsteuer auf diesem Betrag, besteht keine Grundlage. Die Klage der Thurgauer Eishockey AG wird damit im Umfang von 200 000 Franken gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen seit Zustellung des Entscheides mittels schriftlicher Eingabe an die Rekurskammer für Clubwechsel von SIHA Rekurs geführt werden. (HockeyFans.ch) |
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07.04.2009 | |
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