<< älterer Bericht   | Start |  neuer Bericht >>
Start > Mini-News
Biel: Teurer Truttmann-Transfer
Suchen Mini-News Kategorie  Mini-News
07.04.2009

Biel: Teurer Truttmann-Transfer

Autor: Medienmitteilung


Die EHC Biel Holding AG muss für den Clubwechsel von Marco Truttmann vom HC Thurgau zum EHC Biel eine Schadenersatzzahlung in der Höhe von 200 000 Franken leisten. Marco Truttmann wechselte auf die Saison 2008/09 hin vom HC Thurgau zum EHC Biel und erhielt mit Entscheid vom 5. September 2008 vom Einzelrichter Clubwechsel im beschleunigten Verfahren eine Spielberechtigung für die Teilnahme mit dem EHC Biel am Meisterschaftsbetrieb der National League A. Das mit diesem Entscheid abgeschlossene ordentliche Verfahren regelte ausschliesslich die Schadenersatzforderung der Thurgauer Eishockey AG.

Das Beweisverfahren hat ergeben, dass die Thurgauer Eishockey AG den Betrieb "HC Thurgau" von der Hockey Bodensee Euregio AG übernommen und weitergeführt hat. Der Arbeitsvertrag des Spielers Marco Truttmann ist deshalb gemäss Art. 333 OR auf die Thurgauer Eishockey AG übergegangen. Dass der Spieler Marco Truttmann von der alten Trägerschaft freigegeben worden wäre (Zustimmung zur Auflösung des Arbeitsvertrages) hat sich ebenso wenig beweisen lassen, wie dass der Spieler rechtzeitig erklärt hätte, dass er mit dem Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden wäre. Marco Truttmann hatte damit einen weiterlaufenden, für die Saison 2008/2009 gültigen Vertrag mit dem HC Thurgau.

Der Spieler Marco Truttmann hat am 16. April 2008 einen neuen Arbeitsvertrag mit der EHC Biel Holding AG unterzeichnet. Damit hat er im Sinne von Art. 3 Clubwechsel-Reglement respektive Art. 29 RR ein weiterlaufendes Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet, um einen neuen Arbeitsvertrag abzuschliessen.

Damit ist eine Schadenersatzzahlung an den abgebenden Club geschuldet. Da sich der Sachverhalt vor Inkrafttreten des neuen RR verwirklicht hat, ist noch Art. 3 Clubwechsel-Reglement anwendbar, wonach die Schadenersatzsumme für einen Spieler aus der National League B 200 000 Franken beträgt. Für eine höhere Schadenersatzsumme wie auch für die Bezahlung von 7.6 Prozent Mehrwertsteuer auf diesem Betrag, besteht keine Grundlage.

Die Klage der Thurgauer Eishockey AG wird damit im Umfang von 200 000 Franken gutgeheissen.

Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen seit Zustellung des Entscheides mittels schriftlicher Eingabe an die Rekurskammer für Clubwechsel von SIHA Rekurs geführt werden.
(HockeyFans.ch)

Bei LiVE-Wintersport aktiv mitmachen?


Dein Kommentar
Ihr Name:
Ihre E-Mail:
Titel:
Text:
Sicherheitscode:
 
Zum Seitenanfang von für Biel: Teurer Truttmann-Transfer
LiVE-Wintersport bei Facebook
LiVE-BOX
--> LiVE-BOX Sponsor
SWISS KARTING LEAGUE

Wintersport Suche

LiVE-CUP TiPPSPiELE

keine neuen Tippspiele

FoRUM             50!

Sport Kinderbett - 30.07.21 um 11:06 von Rennr
Live Wintersport Alternative - 26.06.21 um 12:46 von Pito
Karriereende 2019 - 16.03.21 um 16:28 von LaWeLa
"www." entfernen in der Adresse, dann klappts! - 23.11.20 um 20:40 von Happy
Zukunft des LiVE-CUP ?? - 23.11.20 um 20:33 von Happy
Namensänderungen - 23.11.20 um 20:12 von Happy
R.I.P. - 18.10.20 um 10:42 von Pito
Ski Alpin Kader der Saison 2020/2021 - 19.05.20 um 20:25 von Pito

Google Linktipps

  LiVE   News   Listen
Daten werden geladen ...
LiVE-Ticker Sponsor
Movetec Software

LiVE Wintersport Besuche 2013
Jahr: 45831728 Monat: 38781923 Heute: 38752226 Online: 64
Besuche 2012: 3.421.935 Besuche 2011: 3'833'021
Besuche 2010: 3.025.495 Besuche 2009: 2'250'283
Besuche 2008: 1'599'512 Besuche 2007: 713'739
Besuche 2006: 488'437 Besuche 2005: 40'472