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Mini-News Rekurs von McSorley abgewiesen |
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16.04.2009 | ||
Rekurs von McSorley abgewiesenAutor: MedienmitteilungDas Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association (SIHA) hat den Rekurs der Genève-Servette HC SA in Sachen Spielsperren gegen den Headcoach Chris McSorley abgewiesen und den diesbezüglichen Entscheid des Einzelrichters der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, vom 3. März 2009 bestätigt. Chris McSorley hat in der ersten Drittelspause des Play-off-Spiels zwischen dem Genève-Servette HC und den Kloten Flyers vom 28. Februar 2009 die Schiedsrichter im Kabinengang, respektive vor der Schiedsrichtergarderobe aufs Übelste beschimpft. Der Einzelrichter hat ihn für den inakzeptablen Auftritt für drei Meisterschaftsspiele gesperrt und mit einer Busse in der Höhe von 5000 Franken belegt. Im Entscheid hält das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association (SIHA) fest, das es unbestritten sei, dass der Genfer Headcoach den Schiedsrichter auf heftigste beschimpft habe. Die Vorinstanz habe deshalb zu Recht gegen Chris McSorley eine Busse, wogegen ausdrücklich nicht rekurriert wurde, verhängt. Im Rekursverfahren habe deswegen lediglich die Höhe der Spielsperren überprüft werden müssen. Mit aller Deutlichkeit hält das Verbandssportgericht fest, dass es in konstanter Rechtssprechung Drohungen, Beleidigungen und Beschimpfungen gegen Schiedsrichter jeweils streng sanktioniert habe und kein Grund bestehe, von dieser Praxis abzuweichen. Andernfalls könne ein vernünftiger Spielbetrieb nicht mehr gesichert werden. Es sei auch für das Verbandssportgericht (wie für die Vorinstanz) zweifellos erstellt, dass das Verschulden von Chris McSorley schwer wiege und streng zu bestrafen sei. Der Headcoach des Genève-Servette HC habe jeglichen Respekt und Anstand gegenüber den Schiedsrichtern vermissen lassen. Es sei unter dem Fair-play-Gedanken bereits überaus fraglich, dass Chris McSorley in den Drittelspausen sehr oft für ihn umstrittene Spielsituationen mit den Schiedsrichtern diskutieren wolle. Die Vorinstanz habe detailliert aufgeführt, dass Chris McSorley für sein Verhalten wiederholt habe bestraft werden müssen. In Würdigung aller Umstände sehe sich das Verbandssportgericht nicht veranlasst, die verhängten drei Spielsperren zu reduzieren, heisst es im Entscheid. (HockeyFans.ch) |
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16.04.2009 | ||
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