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DDR-Doping: Kommission legt Abschlussbericht vor
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26.07.2009

DDR-Doping: Kommission legt Abschlussbericht vor

Autor: DSV-Pressestelle


Die fünfköpfige Kommission „DDR-Doping“, die vom Präsidium des Deutschen Skiverbandes beauftragt worden war, die Doping-Verdachtsmomente gegen die ehemaligen DDR-Trainer Frank Ullrich und Wilfried Bock zu untersuchen, hat ihre Arbeit beendet und ihren Abschlussbericht vorgelegt. Nach sorgfältiger Prüfung empfiehlt die Kommission dem DSV, aus sportpolitischen Gründen von einer weiteren haupt- oder ehrenamtlichen Beschäftigung des Altenberger Stützpunkttrainers Wilfried Bock auf DSV-Ebene abzusehen. Herrn Bock bleibt es aber unbenommen, von der DSOB-Steiner-Kommission eine andere Empfehlung zu erwirken. Hingegen sieht die Kommission keinen Anlass für arbeits- oder dienstrechtliche Schritte beziehungsweise sportpolitische Konsequenzen gegen den derzeitigen Biathlonbundestrainer Frank Ullrich. In ihrem Abschlussbericht spricht die Kommission gleichzeitig klare Empfehlungen aus, wie der Deutsche Skiverband zukünftig bei ähnlich gelagerten Vorwürfen aus der DDR-Vergangenheit verfahren sollte.

Die Kommission – bestehend aus Dr. Franz Steinle (Vorsitz), Gerhard Dambeck und Stefan Krauß, sowie den externen Mitgliedern, dem Präsident des Internationalen Rennrodelverbandes Josef Fendt und PD Dr. med. Dr. jur. Heiko Striegel, Mitglied des AK Recht der NADA und Anti-Doping-Beauftragter des WLV – war vom DSV-Präsidium beauftragt worden, die im März erhobenen Vorwürfe gegen die beiden ehemaligen DDR-Trainer Frank Ullrich und Wilfried Bock zu untersuchen.

Die Kommission weist in ihrem Abschlussbericht darauf hin, dass im Zuge der Untersuchungen keine erneute Aufarbeitung des komplexen Themas „Doping im Hochleistungssport zu DDR-Zeiten“ stattfinden sollte und konnte. Grundlage der Ermittlungen waren vielmehr die Ergebnisse der so genannten „ad-hoc-Kommisson“ unter Vorsitz von Manfred von Richthofen vom 14. Dezember 1991 sowie der so genannten „Reiter-Kommission“ vom 19. Juli 1991 mit Empfehlung des erweiterten BA-L-Vorstandes. Neben der sorgfältigen Prüfung einer Vielzahl an Unterlagen und schriftlichen Aussagen von ehemaligen Mitgliedern der DDR-Biathlon-Nationalmannschaft wurden im Rahmen der Kommissionsarbeit auch zahlreiche mündliche Anhörungen von Betroffenen und Zeugen - unter anderem auch von Jürgen Wirth und Dr. Jens Steinigen - durchgeführt. Nach Abschluss der Untersuchungen kommt die Kommission „DDR-Doping“ zu folgendem Ergebnis:

1. Zumindest bei mehrtägigen Lehrgängen der Nationalmannschaft wurden auch im Biathlonbereich in der ehemaligen DDR Dopingmittel verabreicht. Diese so genannten „blauen Pillen“ oder „blauen Blitze“, bei denen es sich um das Präparat Oralturinabol handelte, wurden zur Beschleunigung der Regeneration eingesetzt.

2. Bei einem Herbstlehrgang der damaligen DDR-Biathlonnationalmanschaft im Jahre 1985 in Kiruna (SWE) wurde auf Nachfrage von Sportlern in einer Mannschaftssitzung von dem damaligen Mannschaftsarzt bestätigt, dass es sich bei den blauen Pillen um Dopingmittel handelte, während die Trainer immer nur von „trainingsunterstützenden Mitteln“ gesprochen haben.

3. Alle im sportlichen Umfeld der Spitzenathleten tätigen Personen mussten auf Grund der Art und Weise der Verabreichung dieser so genannten „Blauen Pillen“ davon gewusst haben, dass es sich um etwas „Verbotenes“ handelte. Darüber hinaus ist die Kommission davon überzeugt, dass zumindest die Chefverbandstrainer näher informiert gewesen sein mussten.


KOMMISSIONSERGEBNIS ZU FRANK ULLRICH

Frank Ullrich war im maßgeblichen Zeitraum (ab 1986) Teildisziplintrainer „Lauf“ der DDR- Biathlonnationalmannschaft. Er hat die Einnahme von Dopingmitteln weder angewiesen, noch selbst welche an Athleten verabreicht und auch nicht die Einnahme überwacht beziehungsweise kontrolliert. Er gehörte nicht zu den „Cheftrainern“, die im engeren Kreis eingebunden waren und die im Sinn der ad-hoc-Kommission als „besonders belastet“ gelten.

Auch nach heutigen Maßstäben hätte er sich keines Dopingverstoßes zu verantworten, ungeachtet dessen, dass die Kommission davon ausgeht, dass eventuelle Dopingverstöße sowohl in strafrechtlicher wie auch in dopingrechtlicher Hinsicht verjährt wären.

Andererseits geht die Kommission davon aus, dass auch Frank Ullrich zumindest ahnen konnte, dass in Form der sog. „blauen Pillen“ etwas „Verbotenes“ verabreicht wurde, selbst wenn er bei dem Kiruna-Lehrgang 1985 noch nicht dabei war und angenommen werden kann, dass in seinem Beisein niemals das Wort „Doping“ gefallen ist.

Wenn Frank Ullrich auch heute daran festhält, er sei davon ausgegangen, dass es sich lediglich um trainingsunterstützende Mittel im legalen Bereich gehandelt hat, geht die Kommission von einem unbewusst gesteuerten Verdrängungsmechanismus aus. Dahingehend, dass er sich die Dinge als junger, ehrgeiziger und an Spitzenleistungen orientierter Trainer in dem Sinne zu recht gelegt hat, dass dies nach dem damaligen Erkenntnisstand notwendig gewesen sei.

Empfehlung an das Präsidium

"Infolge der zuvor getroffenen Tatsachenfeststellungen und ihrer Bewertung sieht die Kommission keinen Anlass, rechtliche Schritte gegen Frank Ullrich einzuleiten, zumal darüber hinaus strafrechtliche und/oder dopingrechtliche Sanktionsmöglichkeiten offensichtlich verjährt wären.

Ob arbeits- oder dienstrechtlich Konsequenzen angezeigt wären, bedarf keiner Empfehlung der Kommission an das DSV-Präsidium, nachdem Anstellungsträger von Frank Ullrich die Bundeswehr ist. Allerdings würde die Kommission aufgrund der zuvor getroffenen Feststellungen und Bewertungen für solche Schritte keine Veranlassung sehen.

Gleiches gilt für sportpolitische und sportethische Konsequenzen im Hinblick auf den Einsatz von Frank Ullrich als Bundestrainer Herren im Biathlonbereich. Frank Ullrich hatte als DDR-Disziplintrainer „Lauf“ im Biathlon zum einen nicht die Möglichkeit, aktiv zum Doping in der ehemaligen DDR beizusteuern und hat dies nach dem Erkenntnisstand der Kommission auch tatsächlich nicht getan. Es verbleibt somit allenfalls das Wissenselement, ohne freilich gegensteuern oder die Dinge positiv beeinflussen zu können. Dies wäre ihm in einem System, in dem Leistungsmanipulation als Staatsziel vorgegeben und flächendeckendes Doping in einer hierarchischen Struktur von Befehl und Gehorsam von oben nach unten zwingend angeordnet worden ist, mit Sicherheit nicht möglich gewesen.

Nicht unberücksichtigt darf in diesem Zusammenhang bleiben, dass bis heute kein Athlet aus dem Biathlonbereich der ehemaligen DDR den Vorwurf gegen Frank Ullrich erhoben hat, durch eine von ihm zu verantwortende Doping-Verstrickung gesundheitlich geschädigt worden zu sein. Auch nicht seitens der Biathleten, die ihn im gegenständlichen Verfahrenszusammenhang beschuldigt haben. Damit kann zugunsten von Frank Ullrich auch berücksichtigt werden, dass er – im Gegensatz zu ehemaligen DDR-Trainern in anderen Sportdisziplinen – nicht mit einer „Opferdebatte“ belastet ist.

Weiter ist Frank Ullrich nunmehr fast 20 Jahre nach der Wiedervereinigung als Trainer tätig und hat sich in dieser Funktion immer uneingeschränkt zu einem dopingfreien Sport bekannt. Dass es sich hierbei nicht um Lippenbekenntnisse gehandelt hat beweist die Tatsache, dass während dieser langen Zeit niemals auch nur ansatzweise ernst zu nehmende Verdachtsmomente gegen ihn persönlich oder seinen Verantwortungsbereich zu Tage getreten sind."


KOMMISSIONSERGEBNIS ZU WILFRIED BOCK

Verbandstrainer Wilfried Bock war aktiv in die Verabreichung von Dopingmitteln involviert. Dies hat er bei seiner Vernehmung vor der DSV-Kommission auch einge­räumt. Nicht glaubhaft erscheint in diesem Zusammenhang seine Relativierung da­hingehend, dass er es jedem Athleten freigestellt habe, ob er die Mittel nehme oder nicht.

Empfehlung an das Präsidium:

„Auch wenn Wilfried Bock schon allein auf Grund seiner Verbandstrainerposition eine mit Frank Ullrich nicht vergleichbare aktive Rolle innehatte, sind dennoch straf- und dopingrechtliche Schritte verjährt.

Allerdings wäre es für die Kommission aus sportpolitischen Gründen bedenklich, wenn Bock weiterhin eine haupt- oder ehrenamtliche Funktion innerhalb des Deutschen Skiverbandes ausüben würde. Sie empfiehlt daher dem DSV-Präsidium, davon Abstand zu nehmen. Wilfried Bock bleibt es selbstverständlich unbenommen, in einem Verfahren vor der DOSB-Steiner-Kommision eine anderslautende Empfehlung zu erwirken.



KOMMISSIONSEMPFEHLUNG ZU ÄHNLICHEN VORWÜRFEN

„Noch einmal sei betont, dass eventuelle Verstöße dopingrechtlich wie auch strafrechtlich längst verjährt wären. Zum Maßstab für Verhaltensanforderungen des DSV können daher nur sportpolitische und sportethische Erwägungen gemacht werden. Danach ist aus Sicht der Kommission wie folgt zu verfahren, wenn künftig Vorwürfe gegenüber Funktionären, Trainern, Ärzten, Physiotherapeuten etc. aus dem DSV-Bereich erhoben werden:

1. Waren die Vorwürfe schon Gegenstand einer validen Untersuchung (staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, Gerichtsverfahren, Disziplinarverfahren, Untersuchungskommission etc.) sollte unter Verweis auf deren Ergebnis den Vorwürfen nicht erneut nachgegangen werden.

2. Betreffen die Vorwürfe den Personenkreis aus der 2. Linie, die im Sinn der ad-hoc-Kommission nicht als besonders belastet gilt, sollte den Vorwürfen nicht weiter nach gegangen werden. Hier wäre auf das seinerzeit von Staats wegen angeordnete und hierarchisch von oben nach unten strukturierte flächendeckende Doping zu verweisen. Hervorzuheben wäre, dass der Betroffene in dieser Struktur nur ein Glied in der Kette war, ohne jede Möglichkeit, die Dinge in irgendeiner Art und Weise aktiv und/oder gar positiv beeinflussen zu können.

Ausnahme: Vorwürfe gegen einen Angehörigen dieses Personenkreises unter 3 Voraussetzungen:

a. Doping an namentlich genannten Personen mit gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
b. und/ oder gegenüber Minderjährigen
c. sowie die substanzielle Behauptung eines aktiven Beteiligungsbeitrages, die geeignet ist, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.

3. Ist der Personenkreis betroffen, der im Sinn der ad-hoc-Kommission als besonders belastet gilt, ist diesen Vorwürfen nur dann nach zu gehen, wenn es sich nicht nur um allgemeine Verdächtigungen, sondern um substanzielle Tatsachenbehauptungen handelt, die geeignet sind, einen dringenden Tatverdacht zu begründen.“




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PRESSEMITTEILUNG DSV-PRÄSIDIUM
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DSV-Präsidium folgt Empfehlungen der Kommission „DDR-Doping“


(planegg/dsv) Nach einem einstimmigen Beschluss des DSV-Präsidiums wird der Deutsche Skiverband die Empfehlungen der Untersuchungskommission „DDR-Doping“ in allen Punkten umsetzen. Frank Ullrich wird demnach auch im kommenden Olympiawinter als Bundestrainer für die Biathlonherren verantwortlich zeichnen. Das Arbeitsverhältnis mit Wilfried Bock wird zum 31. Oktober beendet.

„Ich danke allen Kommissionsmitgliedern für ihre umfangreiche, gewissenhafte und hochqualifizierte Arbeit sowie die ausgesprochenen Empfehlungen“, erklärte DSV-Präsident Alfons Hörmann. „Mit der Einsetzung der Kommission hat der DSV aus Verbandssicht alles getan, um der Aufarbeitung der „DDR-Vergangenheit“ nicht nur im aktuellen Fall, sondern auch zukünftig verantwortungsbewusst Rechnung tragen zu können.“





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