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Mini-News Drei Spielsperren gegen Höhener |
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01.10.2009 | ||
Drei Spielsperren gegen HöhenerAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Verteidiger des Genève-Servette HC, Martin Höhener, im ordentlichen Verfahren mit drei Spielsperren und einer Busse von CHF 1000.- belegt. Martin Höhener checkte im Meisterschaftsspiel der National League A vom 25. September 2009 zwischen dem HC Fribourg-Gottéron und dem Genève-Servette HC den Gegenspieler Adam Hasani von hinten in die Bande. Der Einzelrichter ist klar der Ansicht, dass Martin Höhener seinen Gegenspieler in der 14. Spielminute des Meisterschaftsspiels vom 25. September 2009 absichtlich von hinten in die Bande checkte. Der Genfer Verteidiger sehe, dass Adam Hasani frontal zur Bande stehe und vor allem nahezu stehen bleibe. Bei dieser Ausgangslage hätte Martin Höhener seinen Gegenspieler nicht angreifen dürfen - zumindest nicht in der geschehenen Form. Es liege auf der Hand, dass Martin Höhener mit diesem absichtlichen Check eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen habe. Die Gefahr einer erheblichen Verletzung sei nach einer solchen Aktion beträchtlich. Adam Hasani hatte keine Möglichkeit, sich auf einen Check in dieser Form vorzubereiten. Das Verschulden von Martin Höhener wiege erheblich bis schwer, weil er seinen Gegenspieler mit einer als gefährlich zu bezeichnenden Aktion attackiert habe. Gemäss ständiger Praxis des Verbandssportgerichts werden Attacken gegen den Kopf, den Hals und den Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet, da hier die möglichen Verletzungsfolgen am gravierendsten sind. Aufgrund der unzweifelhaften Gefährlichkeit einerseits, aber der nicht allzu grossen Wucht der Attacke andererseits lasse es sich nach Auffassung des Einzelrichters gerade noch verantworten, den vorliegenden Fall in die unterste Kategorie einzuordnen mit einem Strafrahmen von einer bis vier Spielsperren. In Würdigung sämtlicher relevanter Strafzumessungskriterien, insbesondere des erheblichen Verschuldens von Martin Höhener sowie der Tatsache, dass Adam Hasani kein Selbstverschulden treffe, sei eine Sperre für drei Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von CHF 1000.- angemessen, heisst es im Entscheid des Einzelrichters. (HockeyFans.ch) |
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01.10.2009 | ||
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