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Ski Alpin Freispruch für deutschen Trainer im Cavanoud-Prozess |
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21.12.2005 | |
Freispruch für deutschen Trainer im Cavanoud-Prozess4 Jahre nach dem tödlichen Unfall der französischen Ski-Rennläuferin Regine Cavanoud im Training auf dem Pitztaler Gletscher ist der deutsche Trainer Markus Anwander in 2.Instanz von jeglicher Mitschuld am Tode der Französin freigesprochen worden. Damit revidierte das Oberlandesgericht Innsbruck das Urteil des Landgerichts, die Anwander in erster Instanz eine 50-prozentige Mitschuld zugesprochen hatte. Regine Cavagnoud war am 19. Oktober 2001 bei einer Trainingsfahrt bei hohem Tempo mit Anwander zusammengestoßen. Dabei wurden beide lebensgefährlich verletzt. Die Französin erlag zwei Tage später trotz einer Notoperation ihren schweren Kopf- und Hirnverletzungen. Anwander lag drei Wochen im Koma, erholte sich aber dann von dem Unfall. Die österreichischen Richter sahen es nun als erwiesen an, dass Anwander damals aufgrund einer Absprache mit den französischen Trainern Xavier Fournier und David Fine davon ausgehen konnte, dass das Training zur Präparierung des Kurses unterbrochen war. Dass die französischen Trainer entgegen der Absprache Cavagnoud einen weiteren Trainingslauf bewilligt hatten, sei dem deutschen Team nicht bekannt gewesen. Fournier und Fine müssen Anwander nun eine Schadenersatzsumme von 112 000 Euro zahlen. Die beiden Cavagnoud-Betreuer waren bereits im Mai von einem französischen Gericht in Annecy zur Rechenschaft gezogen worden. Dort wurden die französischen Trainer rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu jeweils drei Monaten Gefängnis auf Bewährung und Geldstrafen in Höhe von je 5 000 Euro sowie zu Schadenersatzzahlungen an die Angehörigen von Regine Cavagnoud verurteilt. |
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21.12.2005 | |
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