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Mini-News Drei Spielsperren gegen J. Vauclair |
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09.10.2009 | ||
Drei Spielsperren gegen J. VauclairAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Verteidiger des HC Lugano, Julien Vauclair, im ordentlichen Verfahren mit drei Spielsperren und einer Busse von CHF 1000.- belegt. Julien Vauclair checkte im Meisterschaftsspiel der National League A zwischen dem HC Lugano und dem HC Ambri-Piotta vom 6. Oktober 2009 den Gegenspieler David Schneider von hinten in die Bande. Der Einzelrichter ist klarerweise der Ansicht, dass Julien Vauclair seinen Gegenspieler in der 32. Spielminute absichtlich von hinten in die Bande checkte. Solche Aktionen würden nie irrtümlich oder zufällig passieren. Der Verteidiger des HC Lugano habe damit eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen. Und die Gefahr einer erheblichen Verletzung sei nach einer solchen Aktion beträchtlich. David Schneider hatte eine einzige - theoretische - Möglichkeit, sich auf einen Check in dieser Form vorzubereiten, nämlich nicht zu versuchen, den Puck zu spielen. Dies konnte freilich von ihm nicht erwartet werden und widerspräche auch dem Sinn des Spiels, schreibt der Einzelrichter in seinem Entscheid. Das Verschulden von Julien Vauclair wiege erheblich, weil er seinen Gegenspieler mit einer als gefährlich zu bezeichnenden Aktion attackiert habe. Gemäss ständiger Praxis des Verbandssportgerichts werden Attacken gegen den Kopf, den Hals und den Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet, da hier die möglichen Verletzungsfolgen am gravierendsten sind. Julien Vauclair sei indes zu attestieren, dass er zumindest zu Beginn der Aktion die Absicht hatte, den Puck zu spielen. Erst als ihm offenbar klar wurde, dass er zu spät sein würde, galt sein Augenmerk dem Gegner. In Würdigung sämtlicher relevanter Strafzumessungskriterien, insbesondere des erheblichen Verschuldens von Julien Vauclair sowie der Tatsache, dass der Beschuldigte bereits eine Spielrunde zuvor ebenfalls wegen einem Check von hinten mit einer Spieldauer-Disziplinarstrafe belegt worden ist, sei eine Sperre für drei Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von CHF 1000.- angemessen, begründet der Einzelrichter den Entscheid. (HockeyFans.ch) |
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09.10.2009 | ||
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