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Forfaitsieg für Zug gegen ZSC
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22.10.2009

Forfaitsieg für Zug gegen ZSC

Autor: Martin Merk


Der EV Zug gewinnt das wegen Rauch aus dem ZSC-Fansektor abgebrochene Heimspiel gegen die ZSC Lions 5:0 forfait. Dies hat heute der Einzelrichter der National Leauge Reto Steinmann entschieden.

Der Einzelrichter bestätigte damit, was man bereits wusste: Der ZSC-Fan, der am 9. Oktober die Halle "ausräucherte", war der einzige Grund für den Spielabbruch und konnte eindeutig dem Fansektor des Gastclubs zugeordnet werden.

Eigentlich hatten die beiden Clubs mit der Ligaführung sich auf eine Spielwiederholung geeinigt, doch Steinmann hielt sich eisern am Reglement, dass in einem solchen Fall eine Forfaitniederlage gegen jenen Club vorsieht, dem der Täter zugeordnet werden kann (hockeyfans.ch berichtete über das Dilemma). Das Reglement sei "im Interesse grösstmöglicher Rechtssicherheit restriktiv auszulegen".

Nach Auffassung des Einzelrichters hätte es im konkreten Fall an den Szenenkennern der ZSC Lions gelegen, dem betroffenen Zuschauer den Eingang in die Zuger Hertihalle zu verwehren. Der Platzclub als Veranstalter kenne naturgemäss lediglich die Namen, nicht aber die Gesichter der durch einen anderen Club mit einem Stadionverbot belegten Zuschauer. Der EV Zug bzw. der zuständige Sicherheitsdienst wusste nichts von diesem Stadionverbot gegen diesen Zuschauer.

Denis Vaucher von der National League zeigt sich enttäuscht über den Entscheid, bringt aber auch Verständnis auf. "Ich kann den formaljuristischen Entscheid des Einzelrichters nachvollziehen. Die beiden Clubs und ich wollten zum Zeitpunkt des Spielabbruchs einen Entscheid im Sinne des Sports und der fairen Zuschauer fällen. Wie sich nun herausstellt, war diese Vorgehensweise nicht reglementskonform. Für die daraus entstandenen Umstände entschuldige ich mich", sagt Vaucher.

Gegen diesen Entscheid kann innert fünf Tagen Rekurs eingelegt werden, ein solcher würde aber wohl am Entscheid kaum etwas ändern.

Für den EV Zug bedeutet dies finanzieller Schaden, denn Zuschauer könnten die Ticketkosten für das Spiel beim Veranstalter zurückverlangen. Diese wiederum kann der EVZ allerdings auf den Täter überwälzen, auch wenn es fraglich scheint, wieviel da zu holen ist. Dem 17-jährigen ZSC-Fan kann der "Jux" damit im privatrechtlichen Verfahren Schadenersatzforderungen von über 100 000 Franken kosten, abgesehen vom jugendstrafrechtlichen Verfahren.
(HockeyFans.ch)

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