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Eisschnelllauf Kopie von Eisschnelllauf: Letzte Chance für Claudia Pechstein |
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08.12.2009 | |
Kopie von Eisschnelllauf: Letzte Chance für Claudia PechsteinAutor: Martin SchwarzLausanne, 08.12.09 – Am heutigen Vormittag hat das Schweizer Bundesgericht über einen Eilantrag der gesperrten Eisschnellläuferin Claudia Pechstein (Deutschland) beraten. Pechstein hatte nach der Bestätigung ihrer Zweijahressperre durch das CAS am 25.11.09 den Gang vor das Schweizer Bundesgericht angekündigt und einen Eilantrag auf Startrecht für den Weltcup in Calgary am kommenden Wochenende gestellt. Dort ist die letzte Möglichkeit die Qualifikation für die olympischen Winterspiele in Vancouver zu schaffen. Das Bundesgericht entsprach ihrem Antrag und setzte die Sperre bis zum Hauptverfahren aus. Claudia Pechstein darf in Calgary an den Start gehen. Das ist das Ergebnis des Eilantrags Pechsteins der heute vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne verhandelt wurde. Die Bundesrichter setzten damit die Zweijahressperre von Pechstein bis zur Hauptverhandlung ihres Falls ausser Kraft, so dass Claudia Pechstein die Möglichkeit hat am kommenden Wochenende beim Weltcup in Calgary zu starten und dort noch die Olympianorm zu schaffen. Ob sie dann bei den Olympischen Spielen in Vancouver an den Start gehen kann wird von dem Ausgang des Hauptverfahrens abhängen. Die Chronik des Falls Pechstein Im Frühjahr 2009 war bei Claudia Pechstein im Rahmen des Weltcups in Hamar eine Blutuntersuchung durchgeführt worden, bei der der Retikulozyten-Wert (ein Vorstadium roter Blutkörperchen) auffällig hoch lag. Die ISU kam zu dem schluss, dass Doping die einzige mögliche Ursache für die Erhöhung dieses Werts sein kann und verhängte eine zwei Jährige Sperre. Unter Sportbiologen ist diese Auffassung aber nach wie vor umstritten. Pechstein rief daraufhin das Internationale Sporttribunal CAS an, das am 25.11.09 (wir berichteten) die Auffassung der ISU teilte und die Sperre bestätigte. Claudia Pechstein liess unmittelbar darauf verkünden, dass Sie das Urteil vor dem zuständigen Schweizer Bundesgericht in letzter Instanz anfechten werde. Da das Hauptverfahren vor dem Bundesgericht nicht zeitnah durchgeführt werden kann hat Claudia Pechstein einen Eilantrag gestellt, der ihr das Startrecht in Calgary ermöglichen soll, wo die letzte Chance auf die Olympiaqualifikation besteht. Diesem Antrag gaben die Richter heute statt. Auswirkungen des Urteils Das Urteil ist keineswegs als erster Schritt zu einem Freispruch zu sehen. Bei der Abwägung der Interessen gelangten die Richter zu dem Schluss, dass im Falle eines späteren Freispruchs nach verstreichen der Frist für die Olympiaqualifikation für Pechstein ein irreparabler Schaden entstanden wäre. Im Gegenzug wäre bei Bestand des Urteils der Schaden durch den Start Pechsteins deutlich geringer. Das Juristische Tauziehen wird vorraussichtlich im Januar vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne weiter gehen. |
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