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Mini-News Drei Spielsperren gegen Berglund |
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29.01.2010 | ||
Drei Spielsperren gegen BerglundAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Stürmer der Rapperswil-Jona Lakers, Christian Berglund, im ordentlichen Verfahren mit drei Spielsperren und einer Busse von CHF 1500.- belegt. Christian Berglund checkte in der 40. Spielminute des Meisterschaftsspiels der National League A zwischen den ZSC Lions und den Rapperswil-Jona Lakers vom 23. Januar 2010 den Verteidiger der ZSC Lions, Mathias Seger, gegen die Bande. Mathias Seger erlitt dabei eine Gehirnerschütterung. Nach Auffassung des Einzelrichters belegt der Ablauf der Aktion, dass diese nicht irrtümlich oder zufällig erfolgte. Christian Berglund habe absichtlich einen Regelverstoss (Regel 527 IIHF "Verletzungsgefährliche Handlung") begangen, bei welchem er damit rechnen musste, dass er seinen Gegner verletzen könnte. Aufgrund des Umstandes, dass der Stürmer der Rapperswil-Jona Lakers seinen Angriff nicht mehr abbrach, was durch ein Abdrehen beziehungsweise Vorbeifahren ohne weiteres möglich gewesen wäre, muss ihm vorgeworfen werden, dass er die Verletzung von Mathias Seger billigend in Kauf genommen habe. Erschwerend komme hinzu, dass Christian Berglund es nicht einfach damit bewenden liess, in den Gegner hinein zu fahren, sondern diesen mit einem eigentlichen Sprung attackierte. Durch das "Abheben" habe der Check zusätzliche Energie erhalten. Das Verschulden von Christian Berglund - an dem sich die entsprechende Sanktion vorwiegend orientiere - wiegt nach Auffassung des Einzelrichters schwer, weil er als dritter Spieler in eine Aktion eingreifend Mathias Seger in einer Art und Weise attackierte, die als gesundheitsgefährdend erscheine. Christian Berglund habe in dieser Aktion den Respekt für den Gegner ausser Acht gelassen, was als verwerflich zu bezeichnen sei und eine gewisse Rücksichtslosigkeit offenbare. Hinzu komme, dass die Aktion mit erheblichem Anlauf erfolgte und einzig dem Ziel diente, den Gegner mit Wucht zu attackieren, heisst es im Entscheid des Einzelrichters. (HockeyFans.ch) |
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29.01.2010 | ||
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