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Mini-News Fünf Spielsperren gegen Küng |
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05.02.2010 | ||
Fünf Spielsperren gegen KüngAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Spieler Andreas Küng vom HC Thurgau im ordentlichen Verfahren mit fünf Spielsperren und einer Busse von CHF 800.- belegt. Andreas Küng schlug in der 51. Minute des Meisterschaftsspiels der National League B zwischen dem HC La Chaux-de-Fonds und dem HC Thurgau vom 29. Januar 2010 mit dem Stock gegen das Bein des Schiedsrichters. Eine Spielsperre hat Andreas Küng am 31. Januar 2010 bereits verbüsst. Demnach verbleiben noch vier Spielsperren. Nach Auffassung des Einzelrichters seien Übergriffe auf Offizielle, insbesondere auf Schiedsrichter, massiv härter zu bestrafen, als Übergriffe auf Gegenspieler. Nach den Regeln des IIHF, aber auch nach den ungeschriebenen Verhaltengrundsätzen, gelte der Schiedsrichter in Mannschaftssportarten, so auch im Eishockey, als absolut unantastbar. Ein physischer Angriff auf einen Schiedsrichter sei deshalb als eines der schwersten Delikte überhaupt zu betrachten und, wie in anderen Ländern auch, entsprechend hart zu bestrafen. Der Stürmer des HC Thurgau, Andreas Küng, habe den Schiedsrichter in Form eines Stockschlages vorsätzlich attackiert. Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Association sehe für Fälle von körperlichen Attacken gegen den Schiedsrichter ohne Verletzungsabsicht und ohne Verletzungsgefahr in der Regel eine minimale Sperre für zehn Spiele vor. In einzelnen Fällen habe das Verbandssportgericht das Strafmass aber auch tiefer angesetzt. Es lasse sich in diesem Fall verantworten, eine Anpassung des grundsätzlich anzuwendenden Strafmasses nach unten vorzunehmen. Dies mit der Begründung, dass Andreas Küng nicht einen eigentlichen Stockschlag in Form eines Slashings gemäss Regel 537 IIHF beging, sondern den Stock eher am Bein des Unparteiischen aufprallen liess. Offenbar ging es Andreas Küng darum, auf sich aufmerksam zu machen - wenn auch in einer absolut untolerierbaren Art und Weise! Strafmildernd sei zu berücksichtigen, dass sich Andreas Küng entschuldigt habe und den Vorfall offensichtlich bedaure, schreibt der Einzelrichter in seinem Entscheid. (HockeyFans.ch) |
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05.02.2010 | ||
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