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Mini-News Kein Verfahren gegen Trembley |
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15.04.2010 | |
Kein Verfahren gegen TrembleyAutor: MedienmitteilungFür den Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, besteht kein Anlass, gegen Alexandre Tremblay vom Lausanne HC ein ordentliches Verfahren zu eröffnen. In der Aktion von Alexandre Tremblay gegen den Bieler Stürmer Mathieu Tschantré in der 40. Spielminute liege kein Check gegen den Kopf, sondern eine Behinderung vor. Eine andere Würdigung bzw. der rechtsgenügliche Nachweis eines Checks gegen den Kopf lasse sich aufgrund der TV-Bilder nicht erbringen. Auch auf die Eingabe der Genève-Servette HC SA und den Antrag auf Eröffnung eines ordentlichen Verfahrens gegen den Spieler Simon Gamache vom SC Bern ist der Einzel-richter nicht eingetreten. Simon Gamache könne kein aktives Verhalten im Sinne eines Angriffs gegen Thomas Déruns vorgeworfen werden. Vielmehr sei aus Sicht des Berner Stürmers von einer Abwehr eines gegen ihn geführten Angriffs zu sprechen. Zudem lasse sich der rechtsgenügliche Nachweis nicht erbringen, dass die Schürfung (die das Ausmass einer Körperverletzung nicht erreiche) am Mittelfinger von einem Biss stamme. (HockeyFans.ch) |
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15.04.2010 | |
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