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Kassel akzeptiert der Entscheid der DEL nicht
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27.05.2010

Kassel akzeptiert der Entscheid der DEL nicht

Autor: Pascal Zingg / Medienmitteilung


Wie die Kassel Huskies heute Abend in einer Pressemitteilung bekannt gaben, akzeptieren sie den Entscheid der DEL über den Entzug der Lizenz nicht.

Die Huskies schreiben in ihrer Pressemitteilung:
Der Beschluss der Gesellschafter stellt einen eklatanten Verstoss gegen einen zuvor seitens der Kassel Huskies erwirkten Beschluss des Landgerichts Köln dar, aus welchem unmissverständlich hervorgeht, dass es den Gesellschaftern unter einer Strafandrohung von 250.000 Euro oder ersatzweise sechs Monaten Freiheitsstrafe untersagt ist, für einen Lizenzentzug zu votieren.

Der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der DEL, Herr Fabel, argumentierte in seiner Begründung dahingehend, dass den Gesellschaftern der Beschluss nicht formgerecht zugestellt worden sei und eine Abstimmung somit rechtmäßig sei. Dies entspricht nicht der Richtigkeit.

Der Beschluss wurde den Gesellschaftern im Vorfeld der Abstimmung durch den Geschäftsführer der Kassel Huskies, Herrn Dr. Fritz Westhelle, wortwörtlich vorgelesen, sodass sich keiner der Gesellschafter darauf berufen kann, dass er den Inhalt der Verfügung nicht kannte.

Die förmliche Zustellung des Beschlusses durch die seitens des LG Köln beauftragte Gerichtsvollzieherin scheiterte daran, dass die Gesellschafter sich der Zustellung durch "Flucht" entzogen haben, indem sie das Hotel Azimut vor der Abstimmung durch den Hintereingang verließen, nachdem sie hinter verschlossenen Türen Herrn Fabel eine Vollmacht für die seitens der DEL beabsichtigten Abstimmung erteilt hatten.

Die Rechtslage in diesem Fall ist klar. Entzieht sich eine Person der förmlichen Zustellung eines Bescheides oder verweigert deren Annahme, so gilt - wie auch im vorliegenden Fall - der Bescheid als rechtmäßig zugestellt.

Entsprechend haben sowohl die DEL als auch deren Gesellschafter mit Ausnahme der Duisburger Füchse, die gegen den Ausschluss der Huskies stimmten, dem Beschluss des Landgerichts Köln zweifelsfrei zuwider gehandelt.

Die Kassel Huskies sind ob dieses Verhaltens seitens der DEL, welches nicht einmal Rücksicht auf bestehendes Recht und Verfügungen eines ordentlichen Gerichts nimmt, schockiert.Entsprechend werden sie nun sofort alle notwendigen rechtlichen Schritte einleiten.

Das Landgericht Köln wird seitens der Anwälte der EC Kassel Huskies Sportmanagement GmbH unverzüglich informiert, der wohl zweifelsohne rechtswidrige Beschluss wird umgehend angefochten, sodass davon auszugehen ist, dass der Beschluss, den Kassel Huskies die Lizenz zu entziehen und sie als Gesellschafter auszuschließen, schon am morgigen Tag, spätestens jedoch zu Beginn der kommenden Woche, wieder aufgehoben wird.

Weiterhin werden seitens der Rechtsbeistände der Kassel Huskies umgehend Bestrafungsanträge beim Landgericht Köln gestellt.

Die Kassel Huskies waren sehr daran interessiert, eine kommunikative Lösung mit der DEL und ihren Gesellschaftern zu suchen, dies war jedoch aus den o.a. Gründen nicht möglich.

An der Situation der Huskies hat sich somit nichts geändert. Die Kassel Huskies werden selbstverständlich die Lizenz für die DEL beantragen und sind ausgesprochen optimistisch, dass die Kassel Huskies auch in der kommenden Saison DEL-Eishockey spielen werden und hoffen sehr darauf, dass Sie uns das nötige Vertrauen schenken und uns auch weiterhin, trotz aller für uns unfassbaren Torpedierungsversuche seitens der DEL, unterstützen.
(HockeyFans.ch)

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