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Stadionverbote einheitlich geregelt
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08.07.2010

Stadionverbote einheitlich geregelt

Autor: Medienmitteilung


Mit Hooligans soll in der ganzen Schweiz einheitlich verfahren werden - egal ob sie ein Spiel in Zürich oder in Genf besuchen. Fussballhooligans, die mit einem Stadionverbot belegt sind, dürfen künftig auch kein Eishockeystadion mehr betreten und umgekehrt.

Anfang Jahr waren in der Schweiz 974 Personen mit einem Stadionverbot belegt, 645 betreffen den Fussball, 329 den Eishockey. Das teilten die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus (SZH) am Donnerstag mit, wie die Schweizerische Depeschenagentor berichtet.

Ein Verbot aussprechen dürfen nur die Klubs, der Verband beziehungsweise im Eishockey die Liga, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Das gemeinsame Vorgehen hat eine Arbeitsgruppe beschlossen. Sie setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Fussball- und Eishockeyverbände sowie der SZH und des Fachbereichs Hooliganismus des Bundesamtes für Polizei (fedpol).

Die verhängten Stadionverbote sind zivilrechtlicher Natur und werden bei Swiss Olympic, dem Dachverband der Schweizer Sportverbände, erfasst. Danach stehen sie allen Fussball- und Eishockeyklubs sowie den 29 dezentralen Fachstellen der kantonalen und städtischen Polizeikorps zur Verfügung.

Gewalttätige Fussballfans werden ins Polizeiinformationssystem HOOGAN eingetragen, wie Marco Cortesi, Sprecher der Zürcher Stadtpolizei, auf Anfrage sagte. Ein Stadionverbot, das im Zusammenhang mit Gewalt ausgesprochen wurde, gelte jeweils während 3 Jahren. Für die Bewirtschaftung von HOOGAN ist das fedpol zuständig.

Die Kontrolle der Verbote erfolgt einerseits durch die Klubs selbst, anderseits sind bei Matches stets auch Szenekenner der Polizei vor Ort. Dass der eine oder andere Hooligan trotz Verbot ein Stadion betrete, könne man nie ganz ausschliessen, räumte Cortesi ein. Die Mehrheit der Hooligans könne man aber bestimmt daran hindern.
(HockeyFans.ch)

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