|
||
Start >
Mini-News Rizzello 10 Spiele gesperrt! |
||
12.10.2010 | ||
Rizzello 10 Spiele gesperrt!Autor: MedienmitteilungDer Einzelrichter-Stellvertreter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Oliver Krüger, hat den Stürmer der Rapperswil-Jona Lakers, Antonio Rizzello im ordentlichen Verfahren mit zehn Spielsperren und einer Busse von CHF 2000.- belegt. Antonio Rizzello beging in der 30. Minute des Meisterschaftsspiels der National League A zwischen den Rapperswil-Jona Lakers und dem HC Fribourg-Gottéron vom 5. Oktober 2010 eine Tätlichkeit gegen einen Linienrichter. Nach Ansicht des stellvertretenden Einzelrichters habe Antonio Rizzello in dieser Aktion einen kurzen Schlag oder zumindest einen Stoss gegen den Kopf des Linienrichters gerichtet. Diese Aktion müsse klarerweise als Tätlichkeit bezeichnet werden. Es sei auf den Video-Bildern nicht erkennbar, dass es sich nur um einen Reflex oder eine missratene Abwehrbewegung auf die Bewegung des Linienrichters hin handeln würde. Der Angriff sei viel mehr aktiv und vorsätzlich erfolgt. Antonio Rizzello habe damit auch die Integrität des Schiedsrichters verletzt. Das Verhalten von Antonio Rizzello sei nicht tolerierbar. Er sei weder Captain noch Assistenz-Captain seines Teams und habe grundsätzlich die Entscheide der Schiedsrichter nicht mit ihnen zu diskutieren. Insofern sei in dieser Situation bereits die Absicht, sich dem Linienrichter oder dem Head-Schiedsrichter mitzuteilen, unangebracht gewesen, zumal die Schiedsrichter deutlich erkennen liessen, dass sie nicht mit sich diskutieren lassen würden. Der Umstand, dass die Aktion des Spielers allenfalls durch eine unglückliche Bewegung des Linesman provoziert worden sei, vermöge deshalb Antonio Rizzello nicht erheblich zu entlasten. Nach den Regeln des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF), aber auch nach den ungeschriebenen Verhaltengrundsätzen, gelte der Schiedsrichter in Mannschaftssportarten, so auch im Eishockey, als absolut unantastbar. Übergriffe auf Offizielle, insbesondere auf Schiedsrichter, seien massiv härter zu bestrafen, als Übergriffe auf Gegenspieler. Ein physischer Angriff auf einen Schiedsrichter sei deshalb als eines der schwersten Delikte überhaupt zu betrachten und entsprechend hart zu bestrafen. Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Association sehe für Fälle von körperlichen Attacken gegen Schiedsrichter ohne Verletzungsabsicht und ohne Verletzungsgefahr in der Regel Strafen zwischen zehn und fünfzehn Spielsperren vor. Zu Gunsten von Antonio Rizzello könne berücksichtigt werden, dass seine Aktion durch die eher unglückliche Bewegung des Linienrichters provoziert worden sei. Auch könne festgehalten werden, dass der Schlag/Stoss nicht allzu heftig ausgefallen sei, schreibt der stellvertretende Einzelrichter in seinem Entscheid. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association (SIHA) eingereicht werden. (HockeyFans.ch) |
||
Bei LiVE-Wintersport aktiv mitmachen? | ||
|
||
|
||
12.10.2010 | ||
Mehr zu diesem Thema bei Google suchen |
|