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Acht Spielsperren gegen Markkanen
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20.01.2011

Acht Spielsperren gegen Markkanen

Autor: Medienmitteilung


Der Einzelrichter-Stellvertreter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Oliver Krüger, hat den Torhüter des EV Zugs, Jussi Markkanen, im ordentlichen Verfahren mit acht Spielsperren und einer Busse von CHF 1800.- belegt. Jussi Markkanen schlug im Meisterschaftsspiel der National League A zwischen dem EV Zug und den Kloten Flyers vom 15. Januar 2011 dem Spieler Nicolas Steiner von den Kloten Flyers den beidhändig gehaltenen Stock gegen den Kopf. Im Sinne einer vorsorglichen Massnahme wurde Jussi Markkanen bereits für zwei Spiele gesperrt, weshalb noch sechs Spielsperren verbleiben.

In der 37. Spielminute holt Jussi Markkanen beidhändig und mit grossem Schwung zu einem Schlag aus, in einer Situation, in der ein gezielter Schlag auf den Stock des Gegners kaum möglich scheint. Er führe dabei den Stock sehr hoch. Selbst wenn Markkanen die Absicht gehabt habe, seinen Stock nicht bis zum Schluss derart hoch zu führen und Nicolas Steiner schliesslich weiter unten, am Stock zu treffen, so habe er mit diesem eher unkontrollierten, aber wuchtigen Vorgehen in Kauf genommen, den Gegner zu verletzen. Nach dem Gesagten ist erstellt, dass der Beschuldigte den Schlag vorsätzlich ausgeführt habe, dass ihm aber ein direkter Vorsatz in Bezug auf einen Treffer am Kopf und eine Verletzungsabsicht nicht vorgeworfen werden könne. Hingegen liegt sowohl in Bezug auf den Stockschlag gegen den Kopf wie auch in Bezug auf eine mögliche Verletzung Eventualvorsatz vor.

Der stellvertretende Einzelrichter hält entgegen, dem ersten Eindruck, der aufgrund der TV-Bilder entstehe und haften bleibe, für glaubhaft, dass Markkanen mit seinem Stock zwar bewusst schlug, aber letztlich den Gegenspieler nicht mit Absicht am Kopf habe treffen wollen. Hingegen könne im Verhalten von Markkanen auch nicht eine blosse Fahrlässigkeit gesehen werden. Jussi Markkanen habe dies aber vorliegend durch die hohe Stockführung bei der bewussten Ausführung eines Schlages billigend in Kauf genommen, so dass sein Verschulden trotzdem als schwer bezeichnet werden müsse.

Das Verhalten von Jussi Markkanen nach der Tat und insbesondere das Verhalten im vorliegenden Verfahren könne als vorbildlich bezeichnet werden, was sich strafmildernd auswirke. So hat Markkanen Einsicht und aufrichtige Reue gezeigt, heisst es im Entscheid des Einzelrichter-Stellvertreters.
(HockeyFans.ch)

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