|
||
Start >
Mini-News Mondou: 10 Spielsperren für Schiri-Attacke |
||
08.03.2011 | ||
Mondou: 10 Spielsperren für Schiri-AttackeAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Stürmer des HC La Chaux-de-Fonds, Benoît Mondou, im ordentlichen Verfahren mit zehn Spielsperren und einer Busse von CHF 800.- belegt. Benoît Mondou schlug im Play-off-Halbfinalspiel der National League B vom 6. März 2011 zwischen dem EHC Visp und dem HC La Chaux-de-Fonds mit dem Stock von hinten an die Schlittschuhe/den Wadenbereich von Schiedsrichter Daniel Schmutz. Die TV-Bilder würden eindeutig zeigen, dass Benoît Mondou mit seinem Stock eine Ausholbewegung mache und von hinten gegen den Waden-/Schlittschuhbereich von Schiedsrichter Daniel Schmutz schlage. Dabei handle es sich um eine vorsätzliche Attacke gegen den Schiedsrichter ohne Verletzungsgefahr und ohne Verletzungsabsicht, schreibt der Einzelrichter in seinem Entscheid. Nach den Regeln des IIHF, aber auch nach den ungeschriebenen Verhaltengrundsätzen, gelte der Schiedsrichter in Mannschaftssportarten, so auch im Eishockey, als absolut unantastbar. Ein physischer Angriff auf einen Schiedsrichter sei deshalb als eines der schwersten Delikte überhaupt zu betrachten und, wie in anderen Ländern auch, entsprechend hart zu bestrafen. Übergriffe auf Offizielle, insbesondere auf Schiedsrichter, seien massiv härter zu bestrafen, als Übergriffe auf Gegenspieler. Das Verbandssportgericht der Swiss Ice Hockey Association sehe für Fälle von körperlichen Attacken gegen den Schiedsrichter ohne Verletzungsabsicht und ohne Verletzungsgefahr in der Regel eine minimale Sperre für zehn Spiele vor. Nach Auffassung des Einzelrichters lasse es sich im vorliegenden Fall nicht verantworten, eine Anpassung des grundsätzlich anzuwendenden Strafmasses von zehn Spielsperren nach unten vorzunehmen. Dies mit der Begründung, dass sich Benoît Mondou einen eigentlichen Stockschlag zu Schulden kommen liess, mit welchem er aufgrund der TV-Bilder mutmasslich vordergründig auf sich aufmerksam machen wollte, um zu reklamieren wegen einer nicht gepfiffenen Strafe gegen einen Spieler des EHC Visp, heisst es im Entscheid des Einzelrichters weiter. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Association (SIHA) eingereicht werden. (HockeyFans.ch) |
||
Bei LiVE-Wintersport aktiv mitmachen? | ||
|
||
|
||
08.03.2011 | ||
Mehr zu diesem Thema bei Google suchen |
|