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Mini-News IIHF und SC Bern vor Bundesgericht |
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14.10.2011 | |
IIHF und SC Bern vor BundesgerichtAutor: Urs BergerDer Internationale Eishockey-Verband IIHF und der SC Bern kreuzen die Klingen vor dem Schweizerischen Bundesgericht. Gemäss Aussagen von CEO Marc Lüthi habe der internationale Sportgerichtshof CAS einen Zwischenentscheid zu Gunsten des SC Bern gefällt. Der IIHF ficht diesen Entscheid nun vor Bundesgericht an. In einem Communiqué erklärt der SC Bern heute, dass auf Seiten der Berner die Vertraulichkeitsvorschriften, welche mit dem Urteil des CAS verbunden gewesen seien, nicht mehr Gültig seien, da der IIHF den Schritt vor das schweizerische Bundesgericht weitergezogen habe. Da dies ein öffentliches Verfahren sei, wäre früher oder später das Verfahren sowieso bekannt geworden. Aus diesem Grunde sehe sich der SC Bern von der Vertraulichkeitsvorschrift entbunden. Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung zwischen dem SC Bern und dem IIHF um die entgangenen Einnahmen aus der abgesagten Champions League aus den Jahren 2009/10 und 2010/11. Der SC Bern stellt sich dabei auf den Punkt, dass der Klub klageberechtigt sei, da er direkt ein Begünstigter sei. Der Klub wehrt sich in diesem Verfahren gegen die einseitige Absage der für drei Jahre eingeleiteten Champions League durch die IIHF und hat sich deshalb an das CAS gewandt. Obwohl Verbandspräsident René Fasel in der Presse immer verlauten lies, dass sich die Klubs zur Durchsetzung allfälliger Ansprüche an dieses Sportgericht zu wenden hätten, habe laut Lüthi die IIHF die Zuständigkeit des CAS bestritten. Das Gericht hat nun vor drei Wochen entschieden, dass der SC Bern klageberechtigt sei. Die IIHF ficht nun eben dieses Urteil beim Bundesgericht an. Wegen der Absage der Champions Hockey League hatten deutschen Medienberichten zu Folge auch die Eisbären Berlin und die Hannover Scorpions Klage eingereicht. (HockeyFans.ch) |
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14.10.2011 | |
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