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Stadionverbot gegen 18 Klotener
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01.11.2012

Stadionverbot gegen 18 Klotener

Autor: Medienmitteilung


Die Verantwortlichen der Kloten-Flyers haben auf Empfehlung der Kantonspolizei Zürich einen Mann mit einem mehrjährigen Stadionverbot belegt. Der 23-Jährige hatte am 16. September 2012 nach einem verlorenen Heimspiel in Zürich 11 einen 18-Jährigen angegriffen und ihm schwere Kopfverletzungen zugefügt. Die Massnahme ist auch gegen weitere 17 Personen ausgesprochen worden, die ihn in der Tatnacht begleiteten. Darüber hinaus hat die Kantonspolizei Zürich gegen den Täter gestützt auf das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen ein Rayonverbot verfügt. Dieses wurde für die zurzeit längste mögliche Dauer von einem Jahr ausgesprochen und gilt für drei Rayons im Kanton Zürich.

In der Nacht auf Sonntag, 16. September 2012 wurde vor einem Restaurant, das als Treffpunkt von Eishockeyfans bekannt ist, ein junger Mann von einer männlichen Person - begleitet von zahlreichen gewaltbereiten Kolleginnen und Kollegen - angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen (siehe auch Pressemitteilung der Stadtpolizei Zürich vom 16.9.2012). Der Täter, ein 23-jähriger Schweizer, stellte sich am Montagnachmittag (17.9.2012) bei der Kantonspolizei Zürich (siehe auch unsere Pressemitteilung vom 18.9.2012). Er wurde durch die Staatsanwaltschaft IV für Gewaltdelikte in Untersuchungshaft gesetzt, ist geständig und zwischenzeitlich aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die weiteren durch die Kantonspolizei Zürich durchgeführten Ermittlungen ergaben, dass in der Tatnacht mehrere Anhänger der Kloten-Flyers nach dem verlorenen Heimspiel in die Nähe des Treffpunktes der ZSC-Fans gefahren waren und dort gezielt die Konfrontation mit ZSC-Anhängern gesucht hatten. Nachdem der Täter das Opfer attackiert und verletzt hatte, machte sich die Gruppe davon. Die Begleiter des Täters konnten im Zuge der Ermittlungen durch die Kantonspolizei identifiziert und befragt werden.

Auf Empfehlung der Kantonspolizei Zürich belegten die Verantwortlichen der Kloten-Flyers den Täter sowie die 17 Personen, die ihn damals nach Zürich begleiteten, mit mehrjährigen Stadionverboten. Gegen den geständigen Täter verfügte die Kantonspolizei Zürich zudem gestützt auf das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen für die derzeit längste mögliche Dauer von einem Jahr ein Rayonverbot. Dieses gilt für drei Rayons im Kanton Zürich und betrifft die Kolping-Arena in Kloten, das Hallenstadion Zürich sowie die Kunsteisbahn Küsnacht.

Die involvierten Eishockey-Clubs unterstützten die Behörden bei der Aufarbeitung des Ereignisses vorbildlich. Die Club-Verantwortlichen verurteilten den Angriff aufs Schärfste und suchten das Gespräch mit den Fans.

Das Opfer befindet sich zwischenzeitlich auf dem Weg der Besserung und absolviert derzeit eine Rehabilitationstherapie.
(HockeyFans.ch)

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