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Loeffels Schwalbe: Rekurs abgewiesen
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21.11.2012

Loeffels Schwalbe: Rekurs abgewiesen

Autor: Medienmitteilung


Das Verbandssportgericht unterstützt den vorinstanzlichen Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, im Fall "Romain Loeffel" und weist den Rekurs des HC Fribourg-Gottéron ab.

In Anbetracht sämtlicher Umstände kommt das Verbandssportgericht in der Urteilsbegründung von heute Mittwoch, 21. November 2012, zum Schluss, dass absolut keine nachgewiesenen und nachvollziehbaren Gründe für Romain Loeffel vorlagen, nach dem Zusammenprall mit Mark Streit ca. 40 Sekunden auf dem Eis liegen zu bleiben und sich nachher, ohne dass dies erforderlich gewesen wäre, von zwei Personen beim Verlassen des Eises stützen und begleiten zu lassen und danach sein unsportliches Verhalten mit seinen Äusserungen gegenüber den Medien zu bestätigen. Damit ist festzuhalten, dass vorliegend ein krasser und ausserordentlicher Fall von Vortäuschen einer Verletzung vorliegt. Das Verhalten von Romain Loeffel auf und neben dem Eis ist als grob unsportliches Verhalten zu qualifizieren und wurde von der Vorinstanz zu Recht nach Art. 81 des Rechtspflegereglements bestraft.

Abschliessend soll betont werden, dass die Schiedsrichter offensichtliches Simulieren und Vortäuschen von Verletzungen gemäss Regel 576 IIHF bestrafen sollen, um diesem verpönten und öfters vorkommenden Verhalten den Riegel zu schieben. Nur in krassen und eindeutigen Fällen sollen nachträglich (noch weitere) Disziplinarmassnahmen verhängt werden. Bei Romain Loeffel lag ein solch krasser und eindeutiger Verstoss vor, welcher ausnahmsweise eine nachträgliche Bestrafung rechtfertigte.

Romain Loeffel war im Spiel HC Fribourg-Gottéron gegen den SC Bern vom 2. Oktober 2012 in einen Zweikampf verwickelt, welcher auf den ersten Blick eine Verletzung von Romain Loeffel zur Folge hatte und im Anschluss auch mit entsprechenden Aussagen seitens des Spielers unterlegt wurde. Nach vertiefter Analyse der TV-Bilder kam der Einzelrichter zum Schluss, dass der Gegenspieler in dieser Aktion keinen Regelverstoss an Romain Loeffel begangen hat und der Zweikampf Romain Loeffel keine Verletzungen zufügte, die ein entsprechendes Verhalten gerechtfertigt hätten. Aus Sicht des Einzelrichters bestanden damit keine Zweifel, dass Romain Loeffel eine Verletzung vorgetäuscht hatte.

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann hat in seinem Entscheid vom 11. Oktober 2012 den Verteidiger des HC Fribourg-Gottéron im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens mit einer Busse von 500 Franken belegt und ihm nach Artikel 81 des Rechtspflegereglements ungebührliches wie unsportliches Verhalten zur Last gelegt. Gegen dieses Urteil hat der HC Fribourg-Gottéron am 16. Oktober 2012 beim Verbandssportgericht Rekurs gelten gemacht.
(HockeyFans.ch)

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