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Mini-News Sechs Spielsperren gegen Klotens Giroux |
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01.03.2013 | |
Sechs Spielsperren gegen Klotens GirouxAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter sperrt Alexandre Giroux von den Kloten Flyers für sechs Spiele und spricht einen Verweis gegen Marcel Jenni aus. Zudem wurde Gottéron-Trainer Hans Kossmann gebüsst. Giroux sechs Spiele gesperrt Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat Alexandre Giroux von den Kloten Flyers für den Check gegen den Kopf von Benjamin Plüss des HC Fribourg-Gottéron im Meisterschaftsspiel vom 22. Februar 2013 für sechs Meisterschafts- bzw. Play-off-Spiele gesperrt. Zudem wird Alexandre Giroux eine Busse von CHF 1500 auferlegt. Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich bei der Attacke des Stürmers der Kloten Flyers, Alexandre Giroux, um eine Attacke gegen den Kopf von Benjamin Plüss. Der Ablauf der Aktion zeigt, dass diese nicht irrtümlich oder zufällig erfolgte. Dem Beschuldigten musste klar sein, dass er einen die Scheibe nicht mehr führenden Spieler checken werde. Benjamin Plüss hatte den Puck denn auch bereits abgespielt. Aufgrund der Körperhaltung des Beschuldigten sowie der Tatsache, dass er seinen Blick ausschliesslich dem Gegner und nicht der Scheibe zuwandte, ist als erwiesen zu betrachten, dass Alexandre Giroux absichtlich gegen den Kopf von Benjamin Plüss checkte. Es ist deshalb von einem bewussten Foul und damit nicht von Fahrlässigkeit, sondern von Absicht auszugehen. Schliesslich ist zu erwähnen, dass die Verantwortung für einen Check beim Angreifer liegt und dort bleibt - es sei denn, der Angegriffene reagiere auf eine aus Sicht des Angreifers völlig unerwartete und unübliche Weise. Eine solche Konstellation besteht im vorliegenden Fall aber eindeutig nicht. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 540 lit. A IIHF (Checking to the Head- and Neck-Area) und Regel 527 IIHF (Excessive Roughness) verletzt zu haben. Das Verschulden von Alexandre Giroux wiegt nach Auffassung des Einzelrichters erheblich. Es sei kein Grund ersichtlich, der diesen Angriff erklärbar, geschweige denn verständlich machen würde. Der Beschuldigte liess es fehlen am Respekt für den Kopf des Gegners. Sein Verhalten sei als rücksichtslos zu bezeichnen. Giroux wird zugute zu gehalten, dass er für den Check nicht den Ellbogen verwendete, seine Schlittschuhe auf dem Boden blieben. In Erwägung sämtlicher Strafzumessungskriterien ist nach dem Gesagten eine Sperre für sechs Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von CHF 1500.00 angemessen. Anzumerken bleibt, dass der Beschuldigte am 23. und 26. Februar 2013 bereits zwei Spielsperren verbüsst hat. Verweis für Marcel Jenni Der Einzelrichter hat dem Stürmer der Kloten Flyers, Marcel Jenni für seine Aussagen in "Sport aktuell" von SRF im Anschluss an das Meisterschaftsspiel zwischen den Kloten Flyers und dem Genève-Servette HC vom 23. Februar 2013 einen Verweis erteilt. Äusserungen solcher Art seien klarerweise nicht korrekt und demnach auch unfair und wider den Geist des Sports. Demzufolge gehörten sie nicht in die Medien - zumindest nicht in einer so klaren, unzweideutigen und absoluten Form. Das Verhalten von Marcel Jenni sei als ebenso ungebührlich wie unsportlich sowie den Geboten der Fairness widersprechend und demnach als Verstoss gegen Artikel 81 des Rechtspflegereglements zu bezeichnen. Da es sich dabei um ein leichtes Verschulden handle und aufgrund der Tatsache, dass Marcel Jenni in seiner langen Karriere als Profi auf dem Eis nie Anlass zu nennenswerten Klagen gegeben habe, erscheine es als gerechtfertigt, die Angelegenheit lediglich mit einem Verweis zu sanktionieren, heisst es im Entscheid des Einzelrichters. Busse für Hans Kossmann Im Meisterschaftsspiel vom 26. Februar 2013 zwischen den Rapperswil-Jona Lakers und dem HC Fribourg-Gottéron kam es zu einem verbalen Verstoss gegen die Verhaltensgrundsätze durch Hans Kossmann. Der Headcoach des HC Fribourg-Gottéron wird für diesen Verstoss mit einer Busse von CHF 1500 gebüsst. In der zweiten Drittelspause des Meisterschaftsspiels vom 26. Februar 2013 zwischen den Rapperwil-Jona Lakers und dem HC Fribourg-Gottéron beschwerte sich der Headcoach des HC Fribourg-Gottéron, Hans Kossmann, vor der Schiedsrichtergarderobe lautstark mit unschönen Ausdrücken über Entscheide der Unparteiischen. Dem Beschuldigten wird der Verstoss gegen Art. 81 des Rechtspflegereglements (Verstoss gegen die Verhaltensgrundsätze). Aus Sicht des Einzelrichters wiegt das Verschulden von Hans Kossmann nicht mehr leicht. Er bediente sich einer unangemessenen Sprache, um seinen Unmut über aus seiner Sicht unrichtige Entscheide der Spielleiter zum Ausdruck zu bringen. Hinzu kommt, dass der Auftritt des Beschuldigten im Staatsfernsehen mitverfolgt werden konnte. Strafschärfend kommt hinzu, dass Hans Kossmann bereits in der letzten Saison aus dem gleichen Grund gebüsst werden musste. Leicht strafmildernd ist seine einsichtige Haltung zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erscheint eine Busse von CHF 1500 angemessen. Gegen die Entscheide kann innert 5 Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden. (HockeyFans.ch) |
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01.03.2013 | |
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