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Mini-News Blindenbacher und Gardner gesperrt |
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14.03.2013 | |
Blindenbacher und Gardner gesperrtAutor: MedienmitteilungFür den Einzelrichter gab es einiges an Arbeit. Severin Blindenbcher wurde für zwei Spiele gesperrt. Zuvor wurde bereits bekannt, dass Biels Jacob Micflikier für zwei Spiele gesperrt wurde, wobei er eine Spielsperre bereits abgesessen hat. Blindenbacher gesperrt Severin Blindenbacher von den ZSC Lions wurde für den Check gegen den Kopf von Reto von Arx vom 9. März 2013 für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Zudem wird Severin Blindenbacher eine Busse von CHF 1000 auferlegt. Blindenbacher hat eine Sperre bereits verbüsst. Die Analyse der TV-Bilder ergibt folgenden Sachverhalt: Nach einem Zweikampf zwischen dem Beschuldigten und Reto von Arx in der neutralen Zone in Bandennähe kann der Davoser-Stürmer den Puck in die Zone der ZSC Lions spielen. Von Arx realisiert, dass die Scheibe weg ist, wendet sich vom Geschehen ab und wieder seinem Gegner zu in der offenbaren Absicht, den Beschuldigten anzurempeln. Severin Blindenbacher hält den bereits erhobenen linken Arm in dieser Position und trifft mit der Faust (in jener Hand hält er als Linkshänder auch seinen Stock) Reto von Arx am Kopf. Gemäss Wortlaut der eingangs zittierten Regel handelt es sich unzweifelhaft um einen Check gegen den Kopf, denn es ist als erstellt zu betrachten, dass der Beschuldigte mit seiner linken Faust den Gegenspieler am Kopf trift. Bei dieser Ausgangslage trifft der Vorwurf, Regel 540 lit. b IIHF übertreten zu haben, was infolge der Verletzung reglementsgemäss eine Matchstrafe nach sich gezogen hat. Der Ablauf des Vorfalls zeigt demnach, dass dem Beschuldigten vorzuwerfen ist, er habe Reto von Arx mit Absicht in der gewählten Art angegriffen. Dass Blindenbacher dadurch eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf genommen hat, liegt auf der Hand. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 527 IIHF verletzt zu haben. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es zwei verschiedene Arten von - regelwidrigen! - Checks gegen den Kopf gibt, die sich noch in den untersten Strafrahmen der Rechtsprechung des Verbandssportgerichts einreihen lassen. Die erste Kategorie enthält Fälle, bei welchen zwischen der Aktion und dem Spiel ein direkter Zusammenhang besteht. Das heisst, der Check gegen den Kopf ereignet sich im Kampf um die Scheibe, und das Verhalten des Checkers ist lediglich als "careless" zu bezeichnen. Hier lässt sich die Sache bewenden mit einer Spielsperre, sofern der Gecheckte verletzt ist (minimale Sanktion bei einem Check gegen den Kopf gestützt auf Regel 540 lit. b IIHF). Die zweite Kategorie enthält Fälle, bei welchen ein Check gegen den Kopf als Tätlichkeit erscheint ohne eigentlichen direkten Bezug zu einer konkreten Spielsituation, also z.B. ohne Kampf um die Scheibe. Hier besteht keine Möglichkeit und auch kein Grund, es bei der minimalen Sanktion bewenden zu belassen. Der vorliegende Fall fällt klarerweise in die zweite Kategorie. Der Beschuldigte hatte durchaus einen Grund (und ein Recht), einen allenfalls bevorstehenden Angriff seines Gegenspielers abzuwehren. Indes ging er mit seinem Verhalten entschieden zu weit, indem aus seiner Verteidigung ein Angriff gegen den Kopf von Reto von Arx wurde. In diesem Sinne haftet dem Check auch nicht etwas Zufälliges an. Im Gegenteil; die Aktion erfolgte gezielt, wenn auch nicht mit übermässiger, aber gleichwohl unzulässiger Intensität. Es handelt sich um einen Aussetzer eines in der Tat üblicherweise korrekten Spielers. Auch 2 Spiele Pause für Gardner Ryan Gardner vom SC Bern wurde für den Check gegen den Kopf von Alexandre Picard des Genève-Servette HC vom 12. März 2013 für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Zudem wird Ryan Gardner eine Busse von CHF 1000 auferlegt. Die Konsultation der TV-Bilder zeigt, dass der Beschuldigte (nach verschiedenen Provokationen) - wohl in einen kurzen Moment des Kontrollverlusts - seinen Ellbogen bewusst gegen den Kopf von Picard schlug. Von einem nur zufälligen Treffer auf Grund es Grössenunterschieds kann nicht ausgegangen werden (zumal sich Gardner des Umstandes bewusst sein muss, dass er grösser ist als die meisten Gegenspieler), der Ellbogenschlag erfolgte absichtlich und den Treffer am Kopf hat der Beschuldigte zumindest in Kauf genommen. Zu beachten ist, dass Alexandre Picard vom Eis geführt werden musste und einen benommenen Eindruck machte. Auch nach der Pause (Eisreinigung) kehrte er nicht aufs Eis zurück. Dies obwohl er zu den besten Spielern seines Teams gehört. Die Diagnose - leichte Hirnerschütterung und Prellung am Kinn - lässt sich auch gut mit der Intensität des Ellbogenschlags in Einklang bringen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine (leichte) Kopfverletzung vorliegt, die über eine kurze Benommenheit hinausgeht. Die Aktion erfolgte quasi "aus dem Stand" ohne besondere Dynamik und mit unzulässiger aber nicht mit übermässiger Intensität. Zudem ist der Beschuldigte provoziert worden. Es handelt sich um einen klassischen Aussetzer eines im Übrigen tatsächlich als fair bekannten Spielers. Andererseits sind Ellbogenschläge direkt in des Gesicht in Bezug auf potentielle Verletzungsfolgen nicht als harmlos einzustufen. Im Ergebnis ist der Schlag mit dem Ellbogen als Check gegen den Kopf mit Verletzungsfolge nach Regel 540b IIHF zu qualifizieren. Ein solcher stellt eine verletzungsgefährliche Handlung im Sinne von Regel 527 IIHF dar und ist nachträglich zu sanktionieren. (HockeyFans.ch) |
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14.03.2013 | |
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