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Mini-News Verfahren gegen Stefan Schnyder eingestellt |
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25.03.2013 | |
Verfahren gegen Stefan Schnyder eingestelltAutor: MedienmitteilungNach Ansicht des Einzelrichters handelt es sich beim tragischen Unglück vom Ronny Keller im Meisterschaftsspiel der Nationalliga B zwischen dem EHC Olten und dem SC Langenthal vom 5. März 2013 um einen Unfall. Ein Verschulden von Stefan Schnyder liegt nicht vor - der unglaublichen und für Aussenstehende wohl kaum vorstellbaren menschlichen Tragik für Keller zum Trotz. Dass der Schiedsrichter auf dem Eis die Aktion als Bandencheck gemäss Regel 520 IIHF einstufte und wegen der offensichtlichen Verletzung von Keller eine Grosse Strafe plus automatisch Spieldauer-Disziplinarstrafe verhängte, ist nicht zu beanstanden. Der Ref konnte die Aktion nur einmal und notabene auf Ice-Level sehen und musste sofort entscheiden. Die nachträgliche Beurteilung, die sich auf die Analyse des Bildmaterials und ein Gutachten der Gruppe für Unfallmechanik abstützt, ergibt jedoch, dass Schnyder kein Foul zur Last gelegt werden kann. Der Einzelrichter ging bei seinem Urteil von folgendem Sachverhalt aus: Die Scheibe wird aus der neutralen Zone quasi diagonal ins Drittel des EHC Olten Richtung Spielfeldecke gespielt. Als rechter Verteidiger befindet sich Keller in einer Position Höhe der eigenen blauen Linie, die ihn vermuten lässt, in der Ecke vor dem Gegner in den Besitz der Scheibe gelangen zu können. Es ist klar, dass beide - Schnyder und Keller - die Scheibe erobern wollen. Ungefähr auf Höhe der verlängerten Torlinie hat Schnyder seinen Gegner eingeholt. Keller bremst ab, und es kommt sogleich zum von beiden Akteuren erwarteten Körperkontakt, wobei Keller und Schnyder zu jenem Zeitpunkt nur noch gleiten. Keller stellt in der Folge überraschend die Schlittschuhe quer. Dabei verliert er das Gleichgewicht und wird als Folge des Körperkontakts mit Schnyder wuchtig in die Bande katapultiert. Die Kollisionsphase zwischen Schnyder und Keller dauerte gemäss dem erstellten Gutachten ca. 280 Millisekunden, also etwas mehr als eine Viertelsekunde. Initiator des Körperkontakts ist Keller in gefährlicher Distanz zur Bande, nicht Schnyder. Zwar ist auszumachen, dass Schnyder während der Kollisionsphase mit der rechten Hand eine Stossbewegung vornimmt. Angesichts der zeitlichen Verhältnisse konnte Schnyder jedoch in dieser Situation nicht erkennen, dass sein Gegenspieler bereits ausgehebelt war und die Bewegung mit der Hand ist als Teil der (von Keller gesuchten und ausgelösten) Kollisionsphase zu betrachten. Deshalb kann Schnyder nicht unterstellt werden, er habe eine nicht von ihm geschaffene gefährliche Situation bewusst ausgenützt. Keller wurde von Schnyder im Übrigen weder mit dem Körper noch mit dem Ellbogen gecheckt; er wurde von ihm nicht unerlaubt körperlich angegriffen; es wurde auch kein Beinstellen von Schnyder an ihm verübt. Eine Verletzung von Regel 520 IIHF liegt demnach nicht vor. Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen drängen sich keine disziplinarrechtlichen Massnahmen auf gegen Stefan Schnyder. Folgerichtig ist das Verfahren einzustellen. (HockeyFans.ch) |
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25.03.2013 | |
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