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Fall Ambühl: Urteilsbegründung
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28.03.2013

Fall Ambühl: Urteilsbegründung

Autor: Medienmitteilung


Nun ist auch die Urteilsbegründung bekannt für die Spielsperre gegen Andres Ambühl, die vom Einzelrichter ausgesprochen, vorerst jedoch aufgrund des Rekursverfahrens aufgeschoben wurde.

Der Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat den Stürmer der ZSC Lions, Andres Ambühl, im ordentlichen Verfahren für den Check gegen Marc Abplanalp im Play-off-Halbfinalspiel zwischen den ZSC Lions und dem HC Fribourg-Gottéron vom 26. März 2013 mit einer Spielsperre und einer Busse von CHF 1000.- bestraft.

Nach Auffassung des Einzelrichters handle es sich bei der Aktion in der 45. Spielminute um ein klassisches Boarding, ausgeführt mit beträchtlichem Tempo. Der Ablauf des Vorfalls zeige eindeutig, dass Andres Ambühl vorzuwerfen sei, er habe seinen Gegner mit Absicht in der gewählten Art gecheckt. Solche Aktionen würden nie irrtümlich oder zufällig passieren - erst recht nicht im konkreten Fall, denn die "Verfolgung" von Abplanalp durch Ambühl Richtung Bande dauerte mehrere Sekunden.

Dass Ambühl dadurch eine Verletzung des Gegenspielers in Kauf nahm, liege klar auf der Hand. Wer einen Widersacher so checkt, dass dieser frontal und wuchtig in die Bande prallt, könne nicht ernsthaft geltend machen, er habe sich nicht vorgestellt, dass eine Verletzung zurückbleiben könnte. Der Check von Andres Ambühl sei eine verletzungsgefährliche Handlung gemäss Art. 527 IIHF. Diese Bestimmung sehe zwingend eine Matchstrafe vor, was automatisch zu einer Sperre für mindestens ein Spiel führe.

In Würdigung sämtlicher relevanter Strafzumessungskriterien, insbesondere des noch eher leichten Verschuldens und des sehr guten Leumundes von Andres Ambühl, lasse es sich verantworten, es mit der minimalen Sanktion von einer Spielsperre zu bewenden.

Das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation hat die Berufung der ZLE Betriebs AG (ZSC Lions) gegen den Entscheid des Einzelrichters für Disziplinarsachen Leistungssport vom 28. März 2013 in Sachen Andres Ambühl entgegen genommen und das Gesuch um aufschiebende Wirkung gutgeheissen. Um den Endentscheid nicht zu präjudizieren, werde der Berufung ab sofort aufschiebende Wirkung erteilt, schreibt das Verbandssportgericht in seiner Kurzbegründung.

Damit steht fest, dass Andres Ambühl für das heutige 5. Play-off-Halbfinalspiel zwischen dem HC Fribourg-Gottéron und den ZSC Lions und bis auf weiteres spielberechtigt ist.
(HockeyFans.ch)

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