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Mini-News Stadionauflagen angenommen |
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28.08.2013 | |
Stadionauflagen angenommenAutor: Martin MerkDie NLA-Clubs haben ein neues Reglement bezüglich Infrakstruktur-Bedingungen angenommen das ab 2015 mit Übergangsfrist bis 2018 zur Geltung kommt. In Hinblick auf die Saison 2015/16 müssen NLA-Clubs und potenzielle Bewerber um den Aufstieg die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt falls sie die Spielberechtigung erhalten wollen. Die Auflagen sind ein Kriterienkatalog verschiedener Dinge wie ein überdachtes Eisstadion mit mindestens 5000 Plätzen, Sicherheitsauflagen der Infrastruktur und bezüglich Fluchtwegen, Garderoben, sanitären Anlagen, Notfallzimmer, Zufahrt, Parkplätze, Eisaufbereitung, Matchuhr und deren technischen Anbindung, Videowürfel, Medienplätze, Spielorganisation, Plexiglas, Strafbänke oder Fernsehvorgaben, um einige Beispiele zu nennen, die erfüllt werden müssen. Eine Übergangsphase gibt es zwischen 2015 und 2018. Falls ein Club Bedingungen nicht erfüllt und nachweislich ein Neu- oder Umbauprojekt steht, kann jährlich eine Ausnahmebewilligung in dieser Übergangsphase beantragt werden um die Spielberechtigung doch zu erhalten. In Biel soll 2015/16 die neue Eishalle bezugsbereit sein. "Gefährdet" ist somit vor allem der HC Ambrì-Piotta, wo derzeit weiterhin keine Lösung in Sicht ist und der HCAP-Präsident Filippo Lombardi Druck auf die Politik ausübt, damit dem Club kein Zwangsabstieg mangels Infrastruktur in der altehrwürdigen Valascia droht. (HockeyFans.ch) |
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28.08.2013 | |
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