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Mini-News Drei Spielsperren gegen Stephan |
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03.10.2013 | ||
Drei Spielsperren gegen StephanAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Reto Steinmann, hat Tobias Stephan von Genève-Servette HC für einen Stockwurf gegen Spieler des HC Fribourg-Gottéron nach dem Game-Winning-Goal in der Verlängerung des Meisterschaftsspiels vom 28. September 2013 für drei Spiele gesperrt. Zudem wird Tobias Stephan eine Busse von CHF 1'000.- auferlegt. Gemäss dem Urteil des Einzelrichters handelt es sich bei der Attacke des Torhüters des Genève-Servette HC, Tobias Stephan, um eine Attacke gegen die jubelnden Freiburger Spieler Benjamin Plüss und Romain Loeffel. Der Beschuldigte schleuderte seinen Stock beidhändig nach der Ausholbewegung mit der grösstmöglichen Wucht Richtung Freiburger Spieler. Welche beträchtliche physikalische Kraft bei der Aktion mitgewirkt haben muss, lässt sich daran ablesen, dass Tobias Stephan zu Boden fiel, nachdem der Stock seine Hände verlassen hatte. Nach Ansicht des Einzelrichters ist Stephan vorzuwerfen, er habe mehrere Freiburger mit Absicht in eine erhebliche Gefahr gebracht und eine Verletzung in Kauf genommen. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 569 lit. a IIHF (throwing a stick or any object within the playing area) und Regel 527 IIHF (Excessive Roughness) verletzt zu haben. Das Verschulden von Tobias Stephan wiegt nach Auffassung des Einzelrichters erheblich. Aufgrund des Wortlauts im Rapport des Schiedsrichters flog der "propellernde" Stock sehr nahe, auf ca. 1-2 Meter, an den Köpfen von zwei Freiburger Spielern vorbei. Damit sei erstellt zu betrachten, dass eine verletzungsgefährliche Handlung vorliege. Zusammen mit der Verwerflichkeit und dem Unrechtsgehalt einer solchen Aktion sei von einem erheblichen Verschulden auszugehen. In Würdigung aller relevanten Umstände ist demnach eine Sperre für die kommenden drei Meisterschaftsspiele verbunden mit einer Busse von CHF 1'000.- angemessen. Da die beiden ersten Sperren Sanktionen aus dem Verfahren "Vorsorgliche Spielsperren" sind, kann nur gegen die dritte Spielsperre innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden. (HockeyFans.ch) |
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03.10.2013 | ||
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