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Mini-News Urteilsbegründung Fall Holden |
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08.10.2013 | |
Urteilsbegründung Fall HoldenAutor: MedienmitteilungDie Nationalliga hat mittlerweile die Urteilsbegründung zu den acht Spielsperren gegen Zug-Stürmer Josh Holden publiziert: Der stellvertretende Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport, Oliver Krüger, hat den Stürmer des EV Zug, Josh Holden, im ordentlichen Verfahren mit acht Spielsperren und einer Busse von CHF 2000.- belegt. Josh Holden checkte im Meisterschaftsspiel der National League A zwischen dem HC Lugano und dem EV Zug vom 5. Oktober 2013 den gegnerischen Spieler Julien Vauclair gegen den Kopf. Im vorliegenden Fall gilt es zu beachten, dass der Check nach Ansicht des Einzelrichters nicht im Kampf um die Scheibe erfolgte. Es handle sich um einen "late hit". Weiter erfolgte der Check in der neutralen Zone gegen einen Spieler, der den Angriff nicht habe kommen sehen und auch nicht damit habe rechnen müssen ("blind side"). Vauclair fuhr, nachdem er die Scheibe gespielt hatte, ruhig weiter ohne zu beschleunigen. Holden war deutlich schneller unterwegs und hätte ohne weiteres an Vauclair vorbeifahren können. Es habe keine Notwendigkeit gegeben, einen Check anzusetzen, weshalb der Gegenspieler auch nicht damit rechnen musste. Der Check sei völlig unnötig gewesen und in dieser Art der Ausführung besonders verwerflich. Die Aktion sei vorsätzlich und mit Absicht ausgeführt worden und direkt gegen den Kopf erfolgt. Josh Holden nehme mit dieser Aktion in jedem Fall eine Verletzung in Kauf. Im vorliegenden Fall wiege das Verschulden von Josh Holden schwer. Im Rahmen der bekannten Praxis des Verbandsportgerichtes könne diese Aktion nicht mehr als "careless" beurteilt werden. Absichtliche Checks gegen den Kopf sind zweifelsohne verletzungsgefährliche Aktionen, welche bei dieser Intensität zwischen fünf und zehn Spielsperren (Strafrahmen) mit sich bringen. Gemäss ständiger Praxis des Verbandssportgerichts würden Attacken gegen den Kopf, den Hals und den Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet, weil hier die möglichen Verletzungsfolgen am gravierendsten sind. Da der Angriff gegen den Kopf erfolgte und der Umstand, dass Josh Holden immer wieder wegen ähnlichen Vergehen bestraft werden musste, sei eine Sperre für acht Meisterschaftsspiele in Verbindung mit einer Busse von CHF 2000.- angemessen, schreibt der stellvertretende Einzelrichter für Disziplinarsachen Leistungssport im Urteil. Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Rekurs an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden. (HockeyFans.ch) |
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08.10.2013 | |
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