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Doping DSV-News: Erneut Oxilofrin und Amphetamin-ähnliche Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln entdeckt |
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15.05.2014 | ||
DSV-News: Erneut Oxilofrin und Amphetamin-ähnliche Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln entdecktErneut fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein mit Oxilofrin gefälschtes Nahrungsergänzungsmittel. Die Substanz war nicht auf der Zutatenliste deklariert. Oxilofrin gehört zur Substanzklasse 6b der WADA-Verbotsliste. Somit ist der Einsatz im Wettkampf verboten. Erneut fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein mit Oxilofrin gefälschtes Nahrungsergänzungsmittel. Die Substanz war nicht auf der Zutatenliste deklariert. Oxilofrin gehört zur Substanzklasse 6b der WADA-Verbotsliste. Somit ist der Einsatz im Wettkampf verboten. Bereits bei früheren Untersuchungen fand das Institut in verschiedenen Produkten Oxilofrin (Synonym u.a.: Methylsynephrin, Hydroxyephrin, Oxyephrin), aber auch weitere Stimulanzien wie Sibutramin und Methylhexanamin. Diese Produkte warben unter anderem mit extremen Fettabbau (Fatburner), einer Steigerung der geistigen Leistungsfähigkeit (Neuroenhancer) oder Motivationssteigerung (Pre-Training Formula). Oxilofrin war bei den meisten Produkten nicht auf der Zutatenliste deklariert. Außerdem warnte die Australische Anti-Doping Agentur ASADA vor einem Energy Drink, der Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten kann. (http://www.canberratimes.com.au/act-news/energy-drink-dexaprine-xr-recalled-by-manufacturer-20140508-zr6ud.html Hinweis: Koffein ist nicht auf der Verbotsliste) Der Verzehr solcher Nahrungsergänzungsmittel oder Energy Drinks kann zu einem unabsichtlichen positiven Dopingbefund führen. Zudem ist mit gesundheitlichen Schädigungen zu rechnen. Die NADA warnt daher generell vor unreflektierter Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln. Die NADA rät, nur bei einer vom Arzt festgestellten defizitären Versorgung oder Mangelerscheinung unter ärztlicher Kontrolle oder ernährungswissenschaftlicher Beratung anstelle von Nahrungsergänzungsmitteln ausgewählte Präparate mit Arzneimittelzulassung einzusetzen, da für diese die Kontaminationsgefahr ausgeschlossen werden kann. Falls Nahrungsergänzungsmittel konsumiert werden, sollte zumindest überprüft werden, ob das gewünschte Produkt von einer unabhängigen Institution auf das Vorhandensein von verbotenen Substanzen getestet wurde oder eine Selbstauskunft des Herstellers zur Produktreinheit vorliegt. Die NADA unterstützt dabei auch mit ihrer App. Seit kurzem ist die "Kölner Liste" in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden. Die "Kölner Liste" enthält Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln, die auf Dopingsubstanzen getestet wurden. All diese Aspekte tragen dazu bei, das durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln vorhandene Doping-Risiko zu reduzieren, gänzlich auszuschließen ist es jedoch nicht. |
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15.05.2014 | ||
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