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Mini-News WEKO trifft keine vorsorglichen Massnahmen |
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12.07.2017 | ||
WEKO trifft keine vorsorglichen MassnahmenAutor: Martin MerkDie Wettbewerbskommission (WEKO) ordnet in der Untersuchung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Pay-TV keine vorsorglichen Massnahmen an. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben seien. Auf Antrag von Swisscom überprüft die WEKO, ob UPC eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der Übertragung von Eishockey im Pay-TV missbrauche. Auch wenn Anhaltspunkte für ein wettbewerbswidriges Verhalten gegeben seien, konnte die WEKO nicht feststellen, dass durch die mögliche Verweigerung der UPC eine nachhaltige und irreversible Änderung der Marktstruktur auf Ebene der TV-Plattformen drohe. Während der Untersuchung werden daher keine vorsorglichen Massnahmen getroffen, womit die Eishockeyspiele der drei höchsten Schweizer Ligen vorerst exklusiv bei UPC und weiteren Kabelnetzbetreibern zu sehen sein werden über die Kanäle von MySports. Damit folgt die WEKO einem ähnlichen Prozedere wie in einem umgekehrten Fall, der sich in die Länge zieht. Ein Verfahren bezüglich der alten Fernsehrechte im Eishockey und Fussball mit Swisscom und ihren Tochtergesellschaften Teleclub und Cinetrage auf der Anklagebank ist immer noch hängig. Die Busse über 71,8 Millionen Franken hat Swisscom nicht akzeptiert und das Urteil weitergezogen. Der Fall ist nun beim Bundesgericht hängig. Damit ist Swisscom in der ungewöhnlichen Situation, als Täter bei den bisherigen Übertragungen gebrandmarkt zu sein und gegen das Urteil zu kämpfen, gleichzeitig aber als Opfer bei den neuen Rechten zu klagen. Swisscom kündigte nach dem heutigen Entscheid umgehend an, weiter dafür zu kämpfen, dass sie ihren Kunden die Schweizer Eishockey-Ligen zeigen können und fordert gleich lange Spiesse für alle Anbieter. (HockeyFans.ch) |
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12.07.2017 | ||
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