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Bobsport B-Probe von Bobanschieber Tommy Herzog positiv |
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06.11.2008 | ||
B-Probe von Bobanschieber Tommy Herzog positivAutor: SBSVDie Ende Oktober durchgeführte Öffnung der B-Probe hat die zu hohen Testosteron-Werte beim Schweizer Bobanschieber Tommy Herzog, der seit 1999 Bobsport betreibt und seit 2002 im Nationalkader war bestätigt. Der Schweizerische Bobsleigh-, Schlittenverband entzieht Herzog und auch Alexander Streltsov (Nicht-Anwesenheit am Kontrollort/Wiederholdungsfall) mit sofortiger Wirkung die Lizenz. Der Schweizerische Bobsleigh-, Schlitten- und Skeleton-Sportverband (SBSV) nimmt die positive B-Probe bei Thomas Herzog mit Enttäuschung zur Kenntnis und verurteilt jegliche Dopingpraktiken schärfstens. Die Athleten wurden seitens des SBSV seit Jahren darauf hingewiesen, dass jeglicher Gebrauch von illegalen leistungsfördernden Substanzen verurteilt und mit äusserster Konsequenz verfolgt wird. Die Beurteilung des Falls liegt nun bei der Disziplinarkommission von Swiss Olympic. Der Verband fordert Tommy Herzog zur vorbehaltlosen Zusammenarbeit mit den zuständigen Organen auf. Oberste Priorität hat für den SBSV die Aufklärung der Hintergründe. Zudem wurde Herzog seine Sportlizenz mit sofortiger Wirkung entzogen. Ebenfalls hat der SBSV heute dem ukrainischen Athleten Alexander Streltsov mit sofortiger Wirkung die Sportlizenz des schweizerischen Verbandes entzogen. Streltsov war bei einer unangekündigten Kontrolle nicht am gemeldeten Aufenthaltsort anwesend. Es handelt sich um einen Wiederholungsfall. Der SBSV setzt die Kampagne fort „Für Doping oder nachlässiges Verhalten, auch mit Meldepflichten, gibt es im SBSV und im Bobsport keinen Platz. Die Vorfälle der letzten Wochen rechtfertigen die Notwendigkeit des harten Vorgehens“, erklärte SBSV-Zentralpräsident Peter J. Schmid. Die unangemeldeten Kontrollen von Antidoping Schweiz wurden inzwischen noch deutlich verstärkt. Dass der Verband den fehlbaren Athleten umgehend die Lizenz entzieht und nicht den Ausgang der langwierigen Disziplinarverfahren abwartet, soll das entschlossene Vorgehen gegen jegliche Vergehen unterstreichen. Bereits ergriffen wurden weitere Massnahmen wie etwa die verstärkte Aufklärung über die Risiken bei Aufnahme von Nahrungsmittelsupplementen. Zudem wurden strenge Verhaltensvorschriften erlassen und schon im Sommer ausserordentlich harte Strafbestimmungen eingeführt. |
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06.11.2008 | ||
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