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Mini-News Drei Spielsperren gegen Déruns |
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09.01.2009 | ||
Drei Spielsperren gegen DérunsAutor: MedienmitteilungDer Einzelrichter hat gegen Thomas Déruns vom Genève-Servette HC drei Spielsperren ausgesprochen und Benjamin Winkler von den Kloten Flyers freigesprochen. Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat den Spieler Thomas Déruns vom Genève-Servette HC im ordentlichen Verfahren mit drei Spielsperren und einer Busse in der Höhe von CHF 1000.- belegt. Der Stürmer des Genève-Servette HC checkte im Meisterschaftsspiel der National League A vom 3. Januar 2009 den Gegenspieler Robin Leblanc vom HC Davos gegen den Kopf. Nach mehrfacher Sichtung der entsprechenden Bilder ist es für den Einzelrichter unzweifelhaft, dass sich der Angriff von Déruns gegen den Kopf des Gegenspielers richtete. Thomas Déruns realisiere die etwas geduckte Körperhaltung an der Bande von Robin Leblanc, hebe seine Schlittschuhe leicht an und checke ihn Richtung Kopf. Ebenso unbestritten sei, dass sich Robin Leblanc bei dieser Aktion (Hirnerschütterung) verletzt hat. Der Ablauf belege, dass die Aktion nicht irrtümlich oder zufällig erfolgt sei. Der Genfer Stürmer habe bewusst eine Attacke begangen, die sich gegen den Kopf von Robin Leblanc richtete. Hinzu komme, dass Thomas Déruns mit seinen Beinen leicht abhob, ehe er den Gegenspieler attackierte, was die Wucht der Aktion erhöht habe. Das Verschulden von Thomas Déruns wiege erheblich, weil er Robin Leblanc in einer Art und Weise attackierte, die als gesundheitsgefährdend erscheine. Gemäss ständiger Praxis des Verbandssportgerichts werden Attacken gegen den Kopf, den Hals und den Rücken sowie Angriffe von hinten am schwersten geahndet, da hier die Verletzungsfolgen am gravierendsten sind. Aufgrund der nicht allzu grossen Wucht der nicht von hinten, sondern von der Seite ausgeführten Attacke lasse sich der Fall gerade noch in die Kategorie des vom Verbandssportgericht vorgegebenen untersten Strafrahmens, eine bis vier Spielsperren, einreihen, heisst es im Entscheid. Die vom Schiedsrichter in diesem Meisterschaftsspiel zwischen dem Genève-Servette HC und dem HC Davos verhängte Spieldauer-Disziplinarstrafe wird mit diesem Entscheid aufgehoben. Verfahren wegen Winkler eingestellt Der Einzelrichter der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, hat das ordentliche Verfahren gegen den Verteidiger der Kloten Flyers, Benjamin Winkler, eingestellt. Aufgrund des vorhandenen Beweismaterials lasse sich der Vorwurf an die Adresse von Benjamin Winkler nicht beweisen, er habe seinen Gegner mit dem Knie gecheckt. Damit müsse beweisrechtlich nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von der Schilderung der Beschuldigten (Kloten Flyers und Benjamin Winkler) in deren Vernehmlassung ausgegangen werden. Dies obwohl sich auch dem Einzelrichter gewisse Zweifel stellen, ob Benjamin Plüss von Benjamin Winkler nicht doch mit dem Knie durch Stehenlassen des Beines attackiert und getroffen worden ist. Aber aufgrund der Bilder lasse sich auch die Darstellung der Kloten Flyers nicht widerlegen. Die Kloten Flyers und Benjamin Winkler hielten in ihrer Stellungnahme fest, dass Benjamin Winkler ganz klar mit der Schulter in einen bevorstehenden Aufprall mit Benjamin Plüss gehe. Plüss habe Winkler vor dem Aufprall gesehen und versucht, dem Check "Schulter gegen Schulter" auszuweichen. Die Schulterpartien von Plüss und Winkler würden lange vor allen anderen Körperteilen zusammen prallen. Benjamin Winkler halte sein Knie, so gut es sein Standbein möglich mache, kompakt auf seiner Körperachse, was von Benjamin Plüss bei seinem Ausweichmanöver nicht behauptet werden könne. (HockeyFans.ch) |
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09.01.2009 | ||
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