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Mini-News Drei Spielsperren gegen Hamr |
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16.01.2009 | ||
Drei Spielsperren gegen HamrAutor: Martin MerkDer Verteidiger der Kloten Flyers, Radek Hamr, ist im ordentlichen Verfahren vom Einzelrichter mit drei Spielsperren und mit einer Busse in der Höhe von 1500 Franken belegt worden. Radek Hamr traf im Meisterschaftsspiel der National League A vom 10. Januar 2009 den Genfer Stürmer Daniel Rubin mit dem Stock am Kopf. Der Klotener Verteidiger Radek Hamr hole in der 60. Spielminute im Zweikampf mit Daniel Rubin vom Genève-Servette HC zu einer Schwungbewegung aus und schlage mit beidhändig gehaltenem Stock unkontrolliert in Richtung seines Gegenspielers und treffe ihn dabei mit der Stockschaufel im Bereich rechter Oberarm/Schulter. Schliesslich führe Radek Hamr mit dem Stock zusätzlich eine Bewegung nach oben aus und treffe Daniel Rubin im Kinnbereich. Hinzu komme, dass bedingt durch die Position der linken Hand von Hamr an seinem Stock die Hebelwirkung und damit einhergehend die Wucht des Schlages erhöht werde. Aus Sicht des Einzelrichters handelte Radek Hamr eventualvorsätzlich. Er habe mit dieser Aktion auch eine Verletzung des Gegners in Kauf genommen. Der Stockschlag sei insofern unkontrolliert erfolgt, als der Beschuldigte gar nicht voraussehen konnte, wo genau er seinen Gegner treffen würde. Das Verschulden von Radek Hamr wiegt nach Auffassung des Einzelrichters erheblich. Ein unkontrollierter wuchtiger Stockschlag Richtung Oberkörper des Gegners sei durch nichts zu rechtfertigen. Zudem bestand aufgrund der unmotivierten Aktion von Radek Hamr, der seinen Stock temporär zweckwidrig einsetzte, für Daniel Rubin ein erhebliches Verletzungsrisiko. In Würdigung sämtlicher relevanten Umstände, in Anlehnung an die Praxis des Verbandssportgerichts sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Radek Hamr sich bei seinem Gegner entschuldigt hat, erscheine eine Strafe von drei Spielsperren in Verbindung mit einer Busse in der Höhe von 1500 als angemessen, heisst es im Entscheid des Einzelrichters. Spieldauer gegen Von Gunten aufgehoben Im Einsprache-Verfahren gegen den Schiedsrichter-Entscheid vom Meisterschaftsspiel der National League A vom 10. Januar 2009 hat der Einzelrichter die Einsprache der Kloten Flyers gutgeheissen und damit die gegen Patrick von Gunten ausgesprochene Spieldauer-Disziplinarstrafe aufgehoben. Der Verteidiger habe in der 60. Spielminute keinen Regelverstoss begangen, denn er war an der Aktion, die zur Verletzung von Daniel Rubin führte, nicht beteiligt. (HockeyFans.ch) |
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16.01.2009 | ||
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