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Eishockey Galgenfrist für Florian Busch? |
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07.04.2009 | |
Galgenfrist für Florian Busch?Info: Eishockey DEL Deutsche Eishockey Liga (Play-offs 2009)Autor: Christoph Walter Bericht: Eisbären Berlin auf dem Weg zur Titelverteidigung Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat die Anhörung von Florian Busch verschoben. Wie Buschs Verein Eisbären Berlin mitteilte, ist der Termin nach einem Antrag von Buschs Anwalt vom kommenden Donnerstag, dem Tag des ersten Endspiels in der DEL, auf den 22. April verlegt worden. Damit kann der Berliner Stürmer in der Final-Serie, in der der Titelverteidiger auf Hannover oder Düsseldorf trifft, von Beginn an eingesetzt werden. Rückblick: Florian Busch verweigerte die Abgabe der Dopingprobe Busch hatte im März vergangenen Jahres eine Dopingprobe verweigert, da es ihm wichtiger erschien, seine Verabredung zum Essen mit seiner Freundin einzuhalten, als dem NADA-Kontrolleur eine Probe abzugeben. Nach dem Doping-Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ist eine verweigerte Abgabe einer Urin- oder Blutprobe mit einem positiven Dopingtest gleichzusetzen und führt somit zu einer 2-jährige Sperre des Sportlers. Auch wenn der Spieler der Eisbären Berlin später seine Dummheit bemerkte und nochmal bei der NADA anrief, um schließlich fünf Stunden später eine Probe abzugeben, müsste dieses Verhalten nach den bestehenden Dopingregeln mit einer zweijährigen Sperre geahndet werden. Dies wird umso deutlicher durch folgende wissenschaftlich belegte Tatsachen. Unerlaubte Mittel können durch geeignete Gegenmittel (z.B. Proteasen, um Peptid-basierende Dopingmittel, wie EPO, abzubauen)in nahezu 15 Minuten abgebaut werden. Zudem reichen laut dem Professor des Biochemie-Institutes der DSHS Köln, Mario Thevis, bereits 15 Minuten aus, um einen kompletten Austausch des Urins herbeizuführen, z.B. durch das Katheterisieren der Blase und der anschließenden Zufuhr von Fremdurin. Deutscher Eishockeybund (DEB) verstößt ganz offen gegen WADA-Code Trotz dieser Tatsachen und des bestehenden WADA-Codes, der wie gesagt für eine derartige Aktion, wie sie Florian Busch ablieferte, eine 2-jährige Sperre des Sportlers vorsieht, erachtete es weder das zuständigen unabhängigen Gremium des Deutschen Eishockey Bundes (DEB) noch das Adhoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) für notwendig, eine Sperre auszusprechen. Daraufhin legte die WADA beim internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne Einspruch ein. Äußerst kurios erschien in dieser Sache auch der DEB, der mit Aussagen wie von Generalsekretär Franz Reindl: "Ich weiß nicht, wer sich da auf den Schlips getreten fühlt, dass so ein Riesenzinnober gemacht wird.", nicht gerade den Eindruck entstehen ließ, dass der DEB in Sachen Doping vehement vorgehen würde. Des Weiteren ließ der DEB wesentliche Fragen offen, was den ganzen Fall noch dubioser erscheinen lässt. Überblick über das äußerst kurios anmutende Vorgehen des DEB Am 6. März 2008 hatte der Spieler Florian Busch der Eisbären Berlin einen unangemeldeten Dopingtest verweigert. Dies – wie den Medien zu entnehmen - sowohl mündlich wie auch schriftlich. Mit der Verweigerung der Dopingprobe war der Spieler Busch darüber informiert, dass diese Verweigerung als positiver Dopingtest gilt. Verdächtige Geheimniskrämerei des Deutschen Eishockeybundes Allerdings hat der Deutsche Eishockeybund (DEB) erst am 14.April 2008 bekannt gegeben, dass es diese – als positiver Dopingtest geltende - Verweigerung überhaupt gegeben hat – de facto hat der DEB dies also bis zu diesem Zeitpunkt zumindest gegenüber der Öffentlichkeit verschwiegen. Gleichzeitig wurde verbreitet, dass der Spieler Florian Busch angeblich aus einer „Stresssituation“ heraus und unüberlegt gehandelt hätte, dieser seinen „Fehler“ eingesehen hätte sowie es fünf Stunden später einen Dopingtest mit negativem Ergebnis bei dem Spieler Busch gegeben hätte. - Da stellt sich natürlich die Frage, warum der DEB so lange wartete, bis er den Missed Test von Florian Busch der Öffentlichkeit mitteilte? - Drohte etwa die Veröffentlichung von Dritter Seite, der man zuvorkommen wollte? - Wer war daran beteiligt, dass der de facto positive Dopingtest zumindest vorerst verheimlicht wurde? - Haben etwa die Eisbären und die DEL sogar Einfluss in die Sache genommen? Fehlende Neutralität des Schiedsgerichtes Nachdem man sich von Seiten des DEB bei der Veröffentlichung des verweigerten Tests so viel Zeit ließ, musste auf einmal alles ganz schnell gehen. Bereits 2 Tage später wurde durch das vom DEB eingesetzte Verbandsgericht das milde Urteil von einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit ausgesprochen, obwohl bewiesen war, dass ein „verweigerter“ Dopingtest vorlag. Auch hier blieben viele Fragen offen: - Hat das Verbandsgericht des DEB deswegen so kurzfristig im „Fall Florian Busch“ entschieden, damit dieser an der Finalserie der Eisbären Berlin in der DEL weiter eingesetzt werden konnte? - Und warum wurde das Verbandsgericht nur mit hochrangigen Verbandsoffiziellen besetzt, anstatt ein neutrales Gremium mit dem Fall zu betrauen? Merkwürdiges Verhalten auch von Seiten der DEL und der Eisbären Berlin Der DEB gab über seinen Vize-Präsidenten Harnos bekannt, dass die Deutsche Eishockey Liga (DEL) und die Eisbären Berlin von Anfang an über sämtliche mit dem verweigerten Dopingtest des Spielers Busch zusammenhängenden Sachverhalte und Vorgehensweisen informiert waren. - Damit ergibt sich die Frage warum die DEL oder die Eisbären Busch nicht mit eigenen Sperren belegten, obwohl auch sie den NADA-Code anerkannt hatten? Florian Busch schießt die Eisbären zum Meistertitel Der Spieler Florian Busch nahm nach dem 6. März 2008 unverändert am Spielbetrieb der DEL teil und war in den Play-Offs einer der entscheidenden Spieler, die den Gewinn des Deutschen Meistertitels 2008 durch die Eisbären Berlin möglich gemacht hat. Darüber hinaus nahm der Spieler Florian Busch an der IIHF-A-WM 2008 in Kanada teil und wurde dafür vom Internationalen Eishockey-Verband (IIHF) zugelassen. Der IIHF begründet die Zulassung des Spielers Busch zur A-WM auch damit, dass man sich voll hinter die Entscheidungen seines Mitgliedsverbands DEB im „Fall Busch“ stelle. - Machte sich der DEB zum Interessensvertreter der Eisbären, da man bei der WM selbst nicht auf einen Spieler wie Busch verzichten wollte? Beim DEB keine Spur von Kooperation mit der NADA Kaum für möglich gehalten, aber wahr: Von der NADA angeforderte Unterlagen zu der Unterwerfung des DEB unter den NADA Code und die Umsetzung der entsprechenden Richtlinien wurden vom DEB vor der IIHF-A-WM verweigert und es wurde avisiert, diese Unterlagen der NADA erst nach dem WM-Turnier zur Verfügung zu stellen. Der NADA wurde somit die Möglichkeit der sofortigen Prüfung der einlegebaren Rechtsmittel verweigert. Hinsichtlich des Verhaltens und der Informationspolitik des DEB mit der NADA kann ableitend der Verdacht aufkommen, man hätte sich seitens des DEB über die Zeit der WM in Kanada hinwegretten sollen, an der der Spieler Busch teilnehmen sollte. Hier stellt sich die Frage, wer die treibende Kraft und was die Gründe dafür waren? |
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07.04.2009 | |
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