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Bobsport Faktenlage im Fall „Sperre gegen Beat Hefti“ |
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16.11.2010 | ||
Faktenlage im Fall „Sperre gegen Beat Hefti“Autor: SBSVDie nachfolgende Aufstellung soll die Faktenlage im Fall Hefti aufzeigen und begründet die durch den SBSV am 12.11.2010 ausgesprochene Sperre: Folgende Elemente verunmöglichten es dem SBSV einen Start des Teams Hefti am Europacup in Igls zu ermöglichen - Per 22.10.2010 wurde zwischen den privaten Hauptsponsoren des Teams Hefti, dem Rechtsbeistand von Beat Hefti, Vertretern des Bobclub Zentralschweiz sowie Verbandsvertretern des SBSV eine Vereinbarung geschlossen, welche die reglementskonforme Umsetzung der Werberichtlinien gewährleistet. Diese Vereinbarung beinhaltete nebst der Definition der Werbeflächen und weiteren getroffenen Übereinkünften ebenso die Einreichung sämtlicher überfällig ausstehenden Verträge bis spätestens 31.10.2010. Die Einreichung der geforderten Unterlagen erfolgte nach mehrmaliger Mahnung per Montag, 15.11.2010, exakt zum Zeitpunkt des Trainingsstartes am Europacup in Igls. - Die eingereichten Verträge sind nicht unterschriftsreif, da Beat Hefti nahezu sämtliche verbandsrelevanten Bedürfnisse ablehnt. - Die finanzielle Situation des SBSV ist bekanntermassen nicht auf dem Niveau der Vorjahre. Die Sponsorensuche ist durch verschiedene Umstände sehr schwierig. Dennoch ist der sportliche Betrieb der Saison 2010/2011 gesichert. Die geplanten sportlichen Aktivitäten, inklusive Trainingswochen und Weltcuprennen in Übersee können, wie ursprünglich geplant, durchgeführt werden. Der SBSV distanziert sich vehement von der Aussage, dass der Verband hinter den Privatsponsoren von Beat Hefti zur Mittelgenerierung her sei. - Die Lizenzgebühren des Teams Hefti sind bis Montag 15.11.2010 nicht beim SBSV eingegangen. Sie sind bindendes Element zur Ausstellung der Wettkampflizenz. - Zum Zeitpunkt der kommunizierten Sperre war die Einreichung des ADS-Fragebogens (Anti Doping Schweiz) eines Teammitgliedes ausstehend. Diese ist mittlerweile per 15.11. 2010 eingetroffen. - Zum Zeitpunkt der kommunizierten Sperre war das digitale Erscheinungsbild des Teams Hefti nicht reglementskonform gegenüber bekannten Sponsorverträgen des Verbandes. Eine Missachtung dieser Konformität hätte im schlimmsten Falle die fristlose Kündigung der Zusammenarbeit mit dem Verbandssponsor zur Folge. In der Zwischenzeit wurden diese Mängel beseitigt. Die Sperre wird aufgelöst, sobald eine gegenseitige Übereinstimmung der Verträge erfolgt ist. Die Kommunikation wird bis auf weiteres mit dem rechtlichen Beistand von Beat Hefti geführt. |
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16.11.2010 | ||
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