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Ski Alpin Urteil im Cavagnoud-Prozess vor Oberstem Gerichtshof bestätigt |
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16.11.2006 | |
Urteil im Cavagnoud-Prozess vor Oberstem Gerichtshof bestätigtAutor: Nadine GärtnerDas juristische Nachspiel um den Tod der alpinen Rennläuferin Regine Cavagnoud ist nun in letzter Instanz endgültig beendet worden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck von 2005, in dem der deutsche Trainer Markus Anwander von jeglicher Mitschuld freigesprochen wurde. Zuvor war ihm in erster Instanz 50% Mitschuld gegeben worden. Im Oktober 2001 begab sich Trainer Markus Anwander bei Trainingsfahrten auf dem Pitztaler Gletscher nach Rücksprache mit den französischen Trainern Xavier Fournier und David Fine auf die Piste, um Präparierungsarbeiten vorzunehmen. Dabei wurde er in vollem Tempo von der Französin erfasst, der die Trainer noch eine weitere Trainingsfahrt gestattet hatten. Beide wurden bei dem Zusammenstoß schwer verletzt. Während Cavagnoud trotz einer Notoperation 2 Tage später ihren schweren Verletzungen erlag, erholte sich Anwander nach 3 Wochen im Koma von seinen Verletzungen. Die französischen Trainer sowie der Skiverband waren mit dem letztjährigen Urteil nicht einverstanden gewesen und hatten eine außerordentliche Revision angestrengt. Am Urteil änderte sich auch vor dem Obersten Gerichtshof nichts, sie müssen Anwander 112.000 Euro ersetzen (Schadenersatz und Kosten) sowie 115.000 Euro für Heilbehandlungskosten an Sozialversicherungsträger zahlen, wie Anwanders Innsbrucker Anwalt Günther Riess heute bekannt gab. In einem Strafverfahren in Frankreich wurden Xavier Fournier und David Fine bereits rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu bedingten Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt. |
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16.11.2006 | |
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