Author Nachricht
riberylahm

11.04.2009 10:12

Ich habe Ihren Eintrag zur Kenntnis genommen, würde mir aber auch von Ihnen etwas mehr Objektivität wünschen:

Es wurde auch auf das Versagen des DEB hingewiesen:

"Deutscher Eishockeybund (DEB) verstößt ganz offen gegen WADA-Code"

"Verdächtige Geheimniskrämerei des Deutschen Eishockeybundes"

"Da stellt sich natürlich die Frage, warum der DEB so lange wartete, bis er den Missed Test von Florian Busch der Öffentlichkeit mitteilte?"


-Des Weiteren habe ich nie erwähnt, dass es einen positiven Dopingtest gab, allerdings sieht es der WADA-Code so vor, dass ein verweigerter Dopingtest einem positiven Test gleichkommt.

-Es ist doch jetzt hoffentlich nicht Ihr Ernst, dass ich schreiben soll: Keine Sperre für Busch, da er keine Atlethenvereinbarung unterzeichnet hat. Wo kommen wir denn da hin. Wer keine Athletenvereinbarung unterzeichnet, der darf normalerweise nicht in den Bundeskader aufgenommen werden. Diese wurde auch von weiteren DEB-Spielern wie Robert Dietrich, nicht unterschrieben. Ich habe ja über das Schiedsgericht des DEB geschrieben. Klar wollten sie möglichst Schaden vom DEB abwenden und dies war natürlich am einfachsten, indem man Busch frei sprach, um auch das eigene Versagen zu überdecken.

Sie schreiben: "Sperren sollten gegen Leute angewandt werden die nachweislich gedopt haben." Es hat schon seinen guten Grund, warum nach dem Wada-Code auch verweigerte Dopingtests mit einer 2-jährigen Sperre geahndet werden. Durch solche Leute wie Busch, die nicht den Ernst der Lage beim Thema Doping erkannt haben und einfach mal die Dopingprobenabgabe verweigern, wird einer ganzen Sportart die Glaubwürdigkeit im Thema Doping zerstört und somit auch das Interesse von Sponsoren minimiert.

Thomas Münchau

Gast
11.04.2009 09:04

Wer schreibt eigentlich solche Halbwahrheiten, ohne den Leser über alle Details zu informieren?

Es ist zweifellos klar das Busch die Probe erst verweigert und dann nachgeholt hat. Aber es konnten weder verschleiernde Substanzen, noch Fremdurin festgestellt werden.

Was aber das eigentliche rechtliche Problem an diesem Fall ist, ist das der Spieler Florian Busch KEINE Athletenvereinbarung unterschrieben hat. Damit könnte er selbst bei positiver Probe nicht gesperrt werden. Da hat in erster Linie der DEB versagt und deshalb ist das Verhalten des DEB in diesem Falle nachvollziehbar um von den eigenen Versäumnissen abzulenken!

Im waren die fünf Tests, die Florian Busch unmittelbar davor abgegeben hat alle negativ! Etwas mehr Objektivität würde allen gut tun.

Sperren sollten gegen Leute angewandt werden die nachweislich gedopt haben.



Dieser Kommentar bezieht sich auf folgende Newsmeldung:
Galgenfrist für Florian Busch?