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Biathlon IBU-Pressemitteilung: Russen zwei Jahre wegen Dopings gesperrt |
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11.08.2009 | ||
IBU-Pressemitteilung: Russen zwei Jahre wegen Dopings gesperrtAutor: IBU11.08.2009, Salzburg - Das unabhängige IBU Anti-Doping Hearing Panel, welches seit Januar 2009 das zuständige unabhängige Organ der IBU für die Anhörung und Entscheidungen in Anti – Doping Angelegenheiten ist, hat durch Entscheidung vom 11.08.2009 die russischen Biathleten Ekaterina Iourieva, Albina Akhatova und Dimitri Yaroshenko des Verstoßes gegen Artikel 1.2.2 IBU Anti-Doping Regeln (ADR) in der Fassung vom September 2008 („Presence of a prohibited substance“) für schuldig befunden. Es ergingen folgende Entscheidungen durch das Gremium, welches mit internationalen Experten in Anti - Dopingangelegenheiten aus dem medizinischen und juristischen Bereich besetzt ist: 1. Frau Ekaterina Iourieva wurde wegen des Nachweises eines verbotenen Wirkstoffes für die Dauer von zwei Jahren von der Teilnahme an IBU Wettkämpfen suspendiert. Die Sperre begann am 04.12.2008. Die Proben, die im Rahmen des IBU Testprogramms am 04.12.2008 und am 05.12.2008 entnommen wurden, enthielten die verbotene Substanz rEPO, wie durch ein WADA akkreditiertes Labor nachgewiesen wurde. Frau Iourieva hat somit gegen Art. 1.2.2 ADR in der Fassung vom September 2008 verstoßen. 2. Frau Albina Akhatova wurde wegen des Nachweises eines verbotenen Wirkstoffes für die Dauer von zwei Jahren von der Teilnahme an IBU Wettkämpfen suspendiert. Die Sperre begann am 05.12.2008. Die Probe, die im Rahmen des IBU Testprogramms am 05.12.2008 entnommen wurde, enthielt die verbotene Substanz rEPO, wie durch ein WADA akkreditiertes Labor nachgewiesen wurde. Frau Akhatova hat somit gegen Art. 1.2.2 ADR in der Fassung vom September 2008 verstoßen. 3. Herr Dmitri Yaroshenko wurde ebenfalls wegen des Nachweises der verbotenen Substanz rEPO für zwei Jahre von der Teilnahme an IBU Wettkämpfen suspendiert. Die Sperre begann am 03.12.2008. Die Proben, die bei Herrn Yaroshenko am 03.12.2008, 05.12.2008 und 06.01.2009 im Rahmen des IBU Testprogramms von der IBU entnommen wurden, enthielten die verbotene Substanz rEPO, wie von einem WADA akkreditierten Labor nachgewiesen wurde. Herr Yaroshenko hat somit gegen Art. 1.2.2 ADR in der Fassung vom September 2008 verstoßen. Die IBU kann die Entscheidung nach den Artikeln 8.1.8 und 13.2.3 (c) ADR in der Fassung von 2009 anfechten. Die Athleten haben das Recht, die Entscheidung vor dem IBU Court of Arbitration laut Artikel 8.1.8 und 13 der IBU ADR in der Fassung von 2009 anzufechten oder alternativ nach Artikel 13.2.1 ADR 2009 direkt vor das CAS zu bringen, wenn sowohl die IBU als auch die Athleten zustimmen. In jedem Fall muss eine Berufung innerhalb von 21 Tagen nach dem Zugang dieser Entscheidung erfolgen. Mit dem Ziel, den internationalen Biathlonsport sauber zu halten, hat die Internationale Biathlon Union (IBU) seit vielen Jahren ein Anti-Doping Programm, das mit dem World Anti Doping Code übereinstimmt. Dieses beinhaltet sowohl Urin- als auch Bluttests, um verbotene Substanzen und Blutscreenings durchzuführen. |
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11.08.2009 | ||
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